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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 67 -
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Erstes Eingreifen Ferdinands in die Sachgespräche 67 Stände zur katholischen Kirche einkalkuliert und darum in die Regelung einbe- zogen werden müsse. Doch Ferdinand ließ sich von dieser theoretischen Mög- lichkeit, die auch die Antragsteller als irreal eingeschätzt haben dürften, nicht beeindrucken, sondern ließ gegen das Prinzip vier vor allem ordnungspolitisch akzentuierte Einwände vortragen206. (1) Durch die Freistellung könnten geistliche Reichsstände verleitet werden, dem Beispiel des Herzogs von Preußen zu folgen, nämlich ihre Stifte zu säkula- risieren oder ihnen bei ihrem Übertritt so viel zu entfremden, daß kaum etwas übrig bliebe; ebenso könnten etwa in Schwaben, an dessen Verhältnissen Ferdi- nand durch zahlreiche Vogteien interessiert sei, viele Prälaten versuchen, sich durch Verkauf von Stiftsgut für Übertritt und Heirat schadlos zu halten. Die Freistellung würde so im Reich größte Unordnung provozieren. (2) Der Zusatz „und Obrigkeiten“ sei untragbar, weil er die Ausdehnung der Freistellung auf die freie Ritterschaft bedeute. Bisher hätten sich fast alle Reichsritter, die außerdem Güter von katholischen Fürsten (Österreich, Bayern sowie den Hochstiften in Franken) zu Lehen hätten, nach ihren Landesherren gerichtet; es werde in Schwaben, Franken und am Rhein zu unleidlichem kon- fessionellen Durcheinander kommen, wenn die Ritter das Recht hätten, auf ihren Allodialgütern die Religion zu ändern. (3) Die Erwähnung der Untertanen sei in diesem Zusammenhang ganz unan- gebracht, da es hier um Entscheidungskompetenzen von Obrigkeiten gehe; sonst könne daraus abgeleitet werden, daß sie selbst über ihre Religion ent- scheiden könnten. (4) Die Gewährung aller Rechte des Religionsfriedens bei künftigen Über- tritten sei absurd, denn sie widerspreche sowohl dem Passauer Vertrag als auch dem Zweck der ausgehandelten Artikel, die ja den status quo fixieren sollten. Wenn ein künftig Übertretender seine Lande und Untertanen z.B. der geistli- chen Jurisdiktion entziehen dürfe, wäre der ganze Friedensschluß vergeblich. Übertritte aus materiellen Gründen würden so gefördert, denn wer sich künftig von der alten Religion abwende, hätte dann viel bessere Konditionen, als wer bei ihr bleibe, so daß mancher, dem „der Fiscus mer als Cristus angelegen“ sei, sich zur Einziehung geistlicher Stiftungen und Pfründen geradezu ermuntert sehen werde. Binnen zwei Jahren werde dann kein Bischof außerhalb Öster- reichs und Bayerns mehr Diözesanen haben. Selbst in Passau, als man gleichsam unter dem Druck von Waffen verhandelt habe, sei diese Forderung von den Protestanten nicht gestellt worden. Obwohl diese Argumentation von Bayern und den geistlichen Fürsten unter- stützt wurde, gelang es ihnen nicht, den Gedanken der Freistellung völlig aus dem Votum des Fürstenrates herauszuhalten. Allerdings beschränkte der schließlich eingefügte Artikel die Freistellung auf die weltlichen Reichsstände; die anderen „Obrigkeiten“ und der Hinweis auf die Untertanen wurden gestri- chen, und es wurde klargestellt, daß durch einen Übertritt keine Regelung des 206 Zum Folgenden Zasius’ Protokollauszug (HHStA Wien RK, RTA 29b, fol 48v-52v, danach M.I. Schmidt 2, S. 46ff; vgl. Bucholtz 7, S. 179f, Adler, S. 259). Die entscheidenden hier anstößigen Worte „geistlichen“ und „obergkhaitten“ sind jeweils an den Beginn einer Zeile gesetzt und au- ßerdem unterstrichen (fol 48v). CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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