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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 88 -
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Kapitel 1: Ferdinand und der Augsburger Religionsfrieden88 weil der König in wenigen Tagen zu verreisen beabsichtige319. Entsprechend undifferenziert blieb ihre Stellungnahme, die Sympathie für eine allgemeine Religionsfreiheit bekundete, das Jus emigrandi der Untertanen ausdrücklich begrüßte und bedauerte, daß es wegen der Hansestädte zu Streit in den oberen Kurien gekommen sei320. Das dem König überreichte Bedenken der Reichsstände enthielt die folgen- den Punkte: Das allgemeine grundsätzliche Friedensgebot [2]321; die wechsel- seitige Friedenszusage der Katholiken an die Augsburger Konfessionsver- wandten [3] und der Protestanten an die Anhänger der „alten Religion“ [4], wobei erstere nach dem Zusatzantrag der Evangelischen noch auf die Ritter- schaft und die Hansestädte ausgedehnt werden sollte, während die Katholiken den „Geistlichen Vorbehalt“ als Ergänzung verlangten322; die Beschränkung des Friedens auf diese beiden „Religionen“ [5]; die Anerkennung des Status quo von 1552 bei der Verfügung über die geistlichen Güter [7]; die Suspendierung der Jurisdiktion der Geistlichen in den protestantischen Territorien [8]; die Besitzstandwahrung bei Abgaben samt schiedsgerichtlicher Regelung in Streit- fällen [9]; das Verbot der Abwerbung von Untertanen [10]; das Auswande- rungsrecht der Untertanen [11]; die Dauer des Friedens bis zur gütlichen Eini- gung über die Fragen des Glaubens bzw., falls der Vergleich mißlingen sollte, auch darüber hinaus, also den „ewigwährenden“ Frieden [12]; die Ungültigkeit entgegenstehender Regelungen [15]. In der Ansprache, die der Mainzer Kanzler am 21. Juni bei der Überreichung des Ständebedenkens an König Ferdinand hielt323, war am wichtigsten die Er- klärung, sofern es nicht zu einer Einigung über die Exekution des Landfriedens käme, „das sie sich abgesondert in disem artikel auch nit wolten eingelassen haben“324. Die Reichsstände erkannten also an, daß der Religionsfriede nicht isoliert von der sonstigen Friedenssicherung geschlossen werden könne, und erklärten sich bereit, nun auch die anderen Punkte der Proposition umgehend zu erörtern. Der König wurde gebeten, über die beiden strittigen Probleme der Replik „allergnedigst nachzusynnen“ – die Protestanten hatten Wert darauf gelegt, daß „damit kein resolution oder entscheid von irer Mt., sonder allein irer Mt. rath und gutbedunken darunder begert wurd“325. So formelhaft die Ant- wort, die Ferdinand durch Jonas erteilen ließ, heute auch wirkt, so wohlbedacht war die Bemerkung, Kaiser und König verfolgten mit dem Reichstag kein ande- res Ziel, als „den gemeinen nutz, fried und aynigkeyt zu befurdern und in wirklich erhaltung zu richten, domit alles missvertrauen, auch die schedliche zweyung und emporung genzlich ufgehoben und das heylig reich bey seinen 319 Friedensburg, S. 57 320 Wortlaut der Stellungnahme der Städtekurie bei Lehmann I, S. 26f. 321 Die Ziffern in eckigen Klammern bezeichnen die Artikel des Religionsfriedens (Zählung Brandi) 322 Beide „Additionen“ waren hinter der katholischen Zusage plaziert, s. Lehmann I S. 25 linke Spalte. 323 Neben dem bei Lehmann I, S. 29f publizierten Protokoll ist jetzt der eingehende Bericht des kaiserlichen Kommissars Hornung verfügbar (Lutz/Kohler, S. 68–71). 324 Lutz/Kohler, S. 69; vgl. auch den darüber irritierten Bericht der Straßburger Gesandten (PCSS 5, S. 615). 325 PCSS 5, S. 615; vgl. Ernst, Bw. 3, S. 238f. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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