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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 93 -
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Vorentscheidung im Juli und August: Resolution oder Prorogation 93 Untertanen des Kaisers oder landsässig, so daß es den Reichsständen nicht zu- komme, für sie Regeln aufzustellen oder sie gegen ihre Obrigkeit in Schutz zu nehmen; im Blick auf Hanse- und Seestädte sei der Artikel sogar überflüssig, denn entweder wären sie als Reichsstädte in den Frieden einbezogen oder aber landsässig351. Ferner schlug Ferdinand die Aufnahme eines neuen Artikels vor, der für Reichsstädte, in denen seit einigen Jahren beide Konfessionen praktiziert wür- den, auch für die Zukunft ein friedliches Nebeneinander gewährleisten und Versuche innerhalb der Bürgerschaft, ein Bekenntnis zu unterdrücken, verhin- dern sollte352. Das war in erster Linie zum Schutz der katholischen Minderhei- ten in denjenigen Städten gedacht, die 1548 nach der Niederlage des Schmalkal- dischen Bundes vom Kaiser zur Annahme des Interims und zur Wiederzulas- sung katholischen Gottesdienstes genötigt worden waren. Ferdinand griff damit ein Anliegen der Katholiken auf, das schon im Mai bei den Vermittlungsgesprä- chen aufgetaucht war, damals aber von den Protestanten abgelehnt worden war353. Zur Begründung hieß es in der Resolution, das sei dem innerstädtischen Frieden dienlich, außerdem seien die Bürger der Reichsstädte unmittelbare Untertanen des Kaisers und müßten darum in der Religion dieselbe Freiheit haben wie die Reichsstände, nur könnten die Mehrheiten in den städtischen Gremien („Rath oder Gemein“) nicht als Gleiche gegenüber Gleichen die Reli- gion bestimmen wollen. Zwei zunächst vorgesehene Änderungen sind doch nicht in die Resolution aufgenommen worden. Bei der Passage, daß die streitige Religion nur friedlich „zu einhelligem christlichen verstand“ gebracht werden dürfe (Art. 3), wollte der König das Wort „einhellig“ streichen, weil dadurch selbst mit überwälti- gender Mehrheit gefaßte Beschlüsse auf Konzilien oder Kolloquien entwertet würden, die Protestanten ihre Annahme also mit Verweis auf nur eine Gegen- stimme verweigern könnten. Er hat anscheinend selbst daran erinnert, daß er schon während der Passauer Verhandlungen eine entsprechende Forderung des Kurfürsten Moritz zu Fall gebracht hatte, und jetzt ließ er auch den Einwand nicht gelten, darüber sei lange ergebnislos mit den Protestanten diskutiert wor- den354. Da indessen schon Jonas’ Konzept diese Entscheidung nicht mehr be- rücksichtigt, muß Ferdinand kurz darauf seine Ansicht geändert haben355; ver- mutlich ist er darauf aufmerksam gemacht worden, daß jenes Adjektiv in die- sem Zusammenhang schon im ersten Entwurf des Zasius gestanden hat, was die Protestanten leicht hätten nachweisen können. – Ferner hatte Ferdinand zu- nächst im Artikel über die geistliche Jurisdiktion die schon Anfang Juni von Bayern letztlich vergeblich geforderte Präzisierung durch Einfügung des Wor- 351 Lutz/Kohler, S. 74f; Lehmann 1, S. 33f; Bucholtz 7, S. 197ff 352 Lutz/Kohler, S. 77; Lehmann 1, S. 36; Bucholtz 7, S. 205f 353 s. oben S. 79 354 Randnotiz in Hornungs Arbeitsexemplar (wie Anm. 346, fol 81v): „secundum deliberationen Regis das wort einhellig auszulassen aus ursachen so zu Passau auch bedacht worden“, vgl. dazu auch sein Protokoll (Lutz/Kohler, S. 74). 355 Jonas notierte auf dem ersten Blatt seines Entwurfs (wie Anm. 331): „von wegen des worts ainhellig rex decrevit taciendum de eo“; vgl. auch Lutz/Kohler, S. 74 Anm. 147. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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