Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Biographien
Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 115 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 115 - in Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.

Bild der Seite - 115 -

Bild der Seite - 115 - in Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.

Text der Seite - 115 -

Die Beratungen zur Handhabung des Landfriedens 115 behalten, seine Einwände auf dem nächsten Reichstag vorzubringen490. Die Frage wurde also „ausgeklammert“. Im übrigen erklärte der König persönlich den Tagesordnungspunkt als „verglichen“, womit er akzeptierte, daß die Hilfe gegen fremde Potentaten ausgeschlossen blieb491. Türkenhilfe konnte er dem- nach künftig nicht unter Berufung auf die Exekutionsordnung einfordern, ebensowenig Karl V. Hilfe gegen Frankreich492. Wenn Ferdinand es insgesamt unterließ, sich für Einzelheiten der Exekutions- ordnung stärker zu engagieren, wirft das nicht nur ein Licht auf seine Priori- tätensetzung für die Schlußphase des Reichstages, die dem Religionsfrieden galt. Er hat trotz aller Vorbehalte das Ergebnis für hinnehmbar gehalten. Von daher erscheint es erforderlich, das von einigen primär verfassungs- und institutio- nengeschichtlich orientierten Historikern gefällte Urteil zu überdenken, die Exekutionsordnung von 1555 sei als eine Niederlage des Königtums zu bewer- ten, weil es dadurch seine Verantwortung für die Landfriedenswahrung verlo- ren habe493. Ferdinand, der nun über 25 Jahre mit der Praxis der Friedenssiche- rung zu ringen gehabt hatte, sah die Angelegenheit offenbar pragmatischer. Es hatte sich gezeigt, daß an den Aufbau einer vom König bzw. Kaiser dirigierten effizienten Reichsexekutive nicht zu denken war. Schon das Scheitern der Reichsregimente hatte das signalisiert, nach der Niederlage Kaiser Karls im Fürstenaufstand war erst recht kein Ansatzpunkt gegeben. Die jetzt vereinbarte Exekutionsordnung bot den unbestreitbaren Vorteil, daß überhaupt eine ge- setzliche Regelung zustandekam, die die Stände via Kreisorganisation in die Pflicht nahm und viele Fragen regelte494. Für die Reichsspitze brachte es eine Entlastung, wenn die Bekämpfung kleinerer Friedensstörungen durch Reichs- gesetz delegiert war495. Bei gravierenden Fällen – etwa dem Treiben des Al- brecht Alkibiades vergleichbar – blieb die Verpflichtung, den Kaiser bzw. Kö- nig zu informieren. Da es keinen ständig amtierenden „Generalobristen“ im Reich geben sollte, war die Gefahr gebannt, daß ein fürstlicher Gegner der Habsburger auf diesem Wege Machtpotential gewinnen könnte. Eine zusätzli- che Sicherung ließ Ferdinand mit der – von den Reichsständen als Selbstver- ständlichkeit bezeichneten, jedoch akzeptierten – Klarstellung einbauen, daß die Befreiung der Kreisobristen von früher eingegangenen Verpflichtungen sich 490 Lutz/Kohler, S. 140f; Lutz, Christianitas, S. 433f übersah, daß Ferdinand zunächst die Ausfüh- rungen der Stände wiederholte, und stellte die Sache so dar, als habe Ferdinand seinerseits die Frage aufgeworfen, ob der burgundische Kreis die Jurisdiktion des Reichs anerkenne. Abwegig ist Angermeier, S. 324, Ferdinand habe dafür plädiert, die Kreishilfe dem burgundischen Kreis nicht zu gewähren. 491 Reichstagsprotokoll zum 20.9.1555 (HHStA Wien, RK RTA 32, fol 523v-525r) 492 Schulze, Reich, S. 193; Dotzauer, Reichskreise, S. 52 493 So Hartung, Karl V., S. 164; ders., Fränkischer Kreis, S. 222f; Angermeier, S. 320ff; Laufs, Schwäbischer Kreis, S. 294f. Vorsichtiger Dotzauer, Reichskreise, S. 23. 494 Gegenüber den Reichsstädten betonte er, es sei immerhin ein guter Anfang gemacht (J. Müller, S. 262; Friedensburg S. 69). Als Anfang 1556 die Verlängerung des Heidelberger Vereins an- stand, hielt er das für überflüssig, weil man jetzt die Exekutionsordnung habe (HHStA Wien, RK Rig 31: F. an die Innsbrucker Regierung, 1.2.1556; vgl. Goetz, Beiträge, S. 3 Anm. 2). 495 Diesen Gesichtspunkt hat Angermeier, S. 315ff, nicht berücksichtigt. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
zurück zum  Buch Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V."
Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Ferdinand I. als Kaiser