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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 131 -
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Das Finale des Reichstages 131 Herren ihm „über beschehene Bitt und Fürwendung hierin kein Form oder Maaß zu setzen“604. Ferdinand, der zweifellos erkannt hat, daß damit der Durchbruch erfolgt war, machte, obwohl seiner Forderung nach einem klaren Ja oder Nein nicht Genüge getan war, gute Miene zu diesem Spiel und ließ umgehend die katholi- schen Stände von den protestantischen Anträgen informieren605. Am Grundge- danken, den Geistlichen Vorbehalt aus eigener Machtvollkommenheit zu set- zen, wozu sich die katholischen Stände offiziell noch nicht geäußert hatten, ließ er nicht mehr rütteln mit der Begründung, er habe alles versucht, eine andere Lösung zum Nutzen der Katholiken gebe es nicht606. Naturgemäß stießen die wichtigeren Änderungsanträge zunächst auf Widerstand, so daß Ferdinand sich am 21. September noch zu Vermittlungen genötigt sah. Dabei bemühte er jetzt seinerseits mehrmals das Argument, die Katholiken und auch er selbst hätten ihr Gewissen schon überstrapaziert, um die Protestanten zum Einlenken zu veranlassen. Über die weniger wichtigen Punkte wurden nach einigem Hin und Her Kompromisse erreicht, bei denen beide Seiten etwas nachgaben: In die Einleitung wurde nur die erste Hälfte des protestantischen Antrags aufgenom- men, nicht aber die von den Katholiken angefochtene Aussage, sie hätten den König um die Setzung gebeten607. Während Ferdinand hier von den Katholiken etwas Nachgeben verlangte, unterstützte er ihre Ablehnung der oben zuerst genannten substantiellen Textänderung und setzte sich damit durch608. Damit wurde eine Hintertür verschlossen, durch welche die Protestanten dem Sinn des Geistlichen Vorbehalts zuwider doch Zugriff auf die Bistümer zu behalten ge- hofft hatten. (Die andere sinnwidrige Möglichkeit, nach Ableben eines Bischofs einen Protestanten in das Amt zu wählen, konnte der Religionsfrieden nicht blockieren.) Gegen den zweiten Hauptpunkt der Protestanten sperrten sich die Katholiken mit dem formalen Argument, der bereits allseits akzeptierte Artikel über die Geistliche Jurisdiktion dürfe nicht mehr geändert werden. Noch ein- mal drohten sich die Gespräche festzufahren. Den Ausweg aus der Sackgasse wiesen schließlich die besonders hartnäckigen Räte der geistlichen Kurfürsten mit der Anregung, „ob es nit ein weg, das es nit in abschied gesetzt wurde propter scandalum vitandum“609. Ferdinand griff diesen Vorschlag auf und brachte die Verhandlungen, die bis weit in die Abendstunden angedauert hat- ten, durch das Angebot an die Protestanten, wenn sie in den anderen noch offe- 604 Lehmann 1, S. 48 l. In Hornungs Protokoll lautet die Wiedergabe: „Und uf dise erleuterung und disposition wollten sie gescheen lassen, das ir Ko. Mt. und die geistlichen fur sich selbst diese disposition machten“ (Lutz/Kohler, S. 145). – Diese Erklärung legte Kaiser Ferdinand II. 1629 im Restitutionsedikt als Zustimmung aus (Lünig, Reichsarchiv, Pars specialis 5,1, S. 804). 605 Der Gesandte Venedigs Tiepolo berichtete am 21.9.55, der König habe ihm beim Kirchgang sehr vergnügt erzählt, man habe sich in allen Dingen geeinigt (NB I, 17, S. 346f). Dagegen sprechen Ranke, Reformation 5, S. 306 u. Wolf, Religionsfrieden, S. 167 davon, er sei verstimmt gewesen – leider ohne Belege. 606 Passauer Protokoll, fol 188v 607 Lutz/Kohler, S. 146–148 608 Ernst, Bw. 3, S. 335; nach Hornung haben die Protestanten ihm die Entscheidung schließlich anheimgestellt (Lutz/Kohler, S. 148). 609 Lutz/Kohler, S. 148 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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