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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 169 -
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Der Reichstag unter Ferdinands persönlicher Leitung 169 direkt zu den streitenden Parteien verfügen sollte, um Frieden zu stiften; in seinem Namen sollten ihr die Herzöge von Pommern angehören. Für den Fall eines Mißerfolges sollte eine weitere reichsständische Kommission als Schieds- gericht gebildet werden, sofern die livländischen Parteien nicht den Rechtsweg eines Prozesses vor dem Reichskammergericht beschreiten wollten169. Mit die- sen Ergänzungen trug Ferdinand anscheinend Zweifeln an der Effizienz der Ständebeschlüsse Rechnung, die von Pommern im Fürstenrat vorgebracht, aber im Bedenken nicht mehr berücksichtigt worden waren170. Vorausgreifend sei hinzugefügt, daß die Verhandlungskommission im Frühjahr 1557 im Baltikum tätig wurde171. Im Reichstagsabschied wurde das Übereinkommen nicht er- wähnt. In dem interkurialen Religionsausschuß, der parallel getagt hatte, war Öster- reich zwar Mitglied172, aber den Vorsitz führte selbstverständlich der Mainzer Kanzler Dr. Christoph Matthias, und das erste Votum stand dem kurtrierischen Vertreter zu, so daß für Zasius die Möglichkeit, in den Diskussionen den Vor- stellungen des Königs durch Initiativen Geltung zu verschaffen, gering war. Wie schwierig ihre Realisierung werden würde, zeigte sich schon in der ersten Sitzung am 9. Dezember, in der über die Kompetenzen des Ausschusses bzw. seiner Mitglieder gesprochen wurde. Die Vertreter der geistlichen Kurfürsten verwiesen sogleich darauf, daß eigentlich Theologen für die Thematik zuständig seien, bekundeten aber ihre Bereitschaft zur Mitarbeit. Die Räte der weltlichen Kurfürsten erklärten, zu Verhandlungen auf der Basis des Passauer Vertrages ermächtigt zu sein, und was das beinhaltete, brachte der Brandenburger auf den Punkt, „daß unmüglich, die strittig religion disesmalls und an disem orth allso zu handeln und zu erledigen“; sein Kurfürst habe darum seine Theologen nicht geschickt, zumal man diese wichtige Sache nicht übereilen dürfe, der König aber ja erst gestern betont habe, daß er der Türken wegen nur wenig Zeit habe: „Darumbe wurde es sich nit lang reichstagen lassen, sondern allain de fia [sic!] et modo von demwegen der vergleichung der religion gehandlt werden müs- se“173. Das war kein guter Auftakt für Ferdinands Absichten. Zasius beließ es angesichts dieser beträchtlichen Vorbehalte bei einem allgemeinen Plädoyer, gemäß dem Passauer Vertrag zu beraten. Folgerichtig wurde in der nächsten Beratungsrunde von Mainz zur Diskussi- on gestellt, welche der vier im Passauer Vertrag wie im Augsburger Abschied genannten Veranstaltungen – Generalkonzil, Nationalversammlung bzw. Na- tionalkonzil, Colloquium und Reichsversammlung – zur Überwindung der Glaubensspaltung geeignet sei174. Trier und ihm folgend alle Vertreter geistli- 169 SHStA Dresden, Loc 10193, fol 142–147: Resolution Ferdinands zum Livland-Bedenken der Stände, übergeben am 20.12.1556; HHStA Wien, MEA RTA 43, fol 100r-103v (Kopie); im Be- richt des Mainzer Gesandten, dem sie beigefügt war, ist der 19.12.1556 notiert (fol 84r). 170 Mainzer Protokoll (wie Anm. 156), fol 496r/v 171 S. Kapitel 10, S. 682f 172 Die Namen der Ausschußmitglieder bei Bundschuh, S. 174 nach HHStA Wien, MEA RTA 44a fol 63v 173 HHStA Wien, RK RTA 38, fol 138v/139r: Zasius’ Protokoll zum 9.12.1556 174 Die Beratungen im Religionsausschuß hat Bundschuh, S. 175–191 ausführlich referiert nach dem Mainzer Protokoll in HHStA Wien, MEA RTA 44a, fol 63ff (dazu Bundschuh, S. 173 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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