Seite - 287 - in Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
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Papsttums, insbesondere seine Ablaßpraxis und andere simonistische Handlun-
gen, verursacht worden sei. Zur Verstärkung des Gegenangriffs wird auf das
päpstliche Verhalten das Wort Christi vom Splitter bzw. Balken im Auge ange-
wendet214. In einem kurzen historischen Exkurs über das Verhältnis zwischen
Kaisertum und Papsttum im Lauf der Geschichte finden sie schärfste Worte
gegen Gregor VII. und dessen Nachfolger215: Von ihnen sei die Sammlung der
Dekretalen Gratians zugunsten der päpstlichen Auffassungen verfälscht wor-
den216; die Kaiser hätten damals eine Schlange an ihrem Busen genährt, ihnen sei
von den Päpsten ein Halseisen angelegt worden; in tyrannischer Weise hätten
Päpste, um ihre usurpierten Rechte durchzusetzen, die Kaiser Friedrich II. und
Ludwig IV. exkommuniziert; Kaiser Heinrich VII. sei vielleicht sogar auf An-
stiften des Papstes bei der Eucharistie vergiftet worden – eine im Spätmittelalter
verbreitete Meinung, die im 16. Jahrhundert von Ulrich von Hutten wieder
aufgefrischt worden war217. Funktion dieser Ausführungen ist, die Ansprüche
Pauls IV. in eine negative Tradition einzureihen und den kaiserlichen Empfän-
ger davon zu überzeugen, daß er das neue Opfer päpstlicher Herrschsucht sei.
Im letzten Teil des Gutachtens erörtern die Räte, wie Kaiser Ferdinand sich
nun verhalten solle. Fest steht für sie, daß die erhobenen Vorwürfe und An-
sprüche keinesfalls anzuerkennen sind. Sie empfehlen, zunächst möge der Kai-
ser den Papst höflich auffordern, seine ehrenrührigen „Dekreta“ zu kassieren
und entweder die durch Gúzman angebotene Obödienz als erfolgt zu bewer-
ten218 oder aber, wenn er eine andere haben wolle, eine die Würde beider Seiten
wahrende Form vorzuschlagen219. Unter Berufung auf den Kardinal Nikolaus
von Cues betonen sie nochmals, daß Salbung und Krönung nicht erforderlich
seien220, hätten doch allein aus der Reihe der habsburgischen Herrscher weder
Rudolf noch Albrecht I. und Albrecht II. sie empfangen und dennoch das Reich
besessen. Ferdinand möge sich auf jeden Fall mit den Kurfürsten und den übri-
gen Ständen des Reichs beraten, und es sei zweckmäßig, dabei die Verteidigung
der bedrohten Reichsrechte in den Vordergrund zu rücken und an die Grava-
mina der Deutschen Nation aus dem Jahr 1523 sowie an die aus Deutschland
nach Rom fließenden Gelder zu erinnern221. Ein Appell an die verbreiteten
antikurialen Emotionen sollte also den politischen Schulterschluß mit den
Reichsständen nach Ansicht dieser vier Ratgeber Ferdinands erleichtern.
214 fol 20r/v
215 fol 24r-25r
216 Vgl. oben S. 267f die entsprechenden Bemerkungen von Seld.
217 Browe, S. 481–485
218 „...vel prius factam obedientiam et filialem observantiam acceptet et ratum habeat...“ (fol 26r).
Die Unbefangenheit, mit der die Autoren den Terminus „oboedientia“ benutzen, ist ein weiterer
Beleg, daß erst durch die kuriale Interpretation für die kaiserliche Seite ein Problem daraus ge-
worden ist.
219 fol 26r
220 „Sin sua Sanctitas recusaverit scit M . Caes. ex praemissis unctionem et coronationem non esse
necessaria“ (fol 26v mit Randnote, die Buch 3 cap. 4 der „Concordantia catholica“ als Belegstelle
nennt).
221 fol 27r
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien