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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 292 -
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Kapitel 4: Der Streit mit Papst Paul IV. – Neue Begründung des Kaisertums292 Franzosen das Reich niemals besessen254, denn Karl der Große sei ein Deut- scher gewesen („Germanus fuit“)255. Die Theorie von der Einsetzung der Kur- fürsten durch Papst Gregor V. wird ebenfalls bestritten, vielmehr sei ihr Recht durch lange Gewohnheit und die Zustimmung der deutschen Fürsten und Stän- de begründet256. Daraus wird sofort abgeleitet, daß der Papst kein Absetzungs- recht habe. Zur Bekräftigung folgt der Hinweis, es sei anläßlich der Absetzung König Wenzels festgestellt worden, daß der Papst nicht Herr des Reiches sei, es sei vielmehr „immediate a Deo“. Direkt angeschlossen wird die kühne Inter- pretation, der Rücktritt (cessio) Karls V. sei eigentlich keine Abdankung (resi- gnatio) gewesen, sondern er habe gleichsam eine Translatio vorgenommen257. Indessen waren die beiden Räte mit den Ausführungen des spanischen Orators zu diesem Punkt zufrieden. Den persönlichen Angriffen auf Ferdinand wegen seiner Mitwirkung an den jüngsten religionspolitischen Entscheidungen im Reich war nach Ansicht der beiden Autoren am besten durch Verweis auf die Verfassung zu begegnen: Oh- ne den Rat der Reichsstände könne der Kaiser im Reich nichts tun258. Da die Beschlüsse von Passau, Augsburg und Regensburg in der Liste der Vorwürfe eigens genannt waren, wird jeder von ihnen im speziellen Teil des Gutachtens nachdrücklich als sachlich geboten verteidigt und die These variiert, Ferdinand habe dadurch zur Rettung der Kirche im Reich beigetragen. Als theoretische Rechtfertigung wird die Empfehlung Augustins bemüht, man dürfe um des guten Ausgangs und des Friedens willen auch ein Übel tolerieren259. Die anderen Vorwürfe der Liste, die fast alle exemplifizieren sollten, Ferdi- nand habe durch sein Verhalten oder in konkreten Einzelfällen die Rechte der Kirche verletzt oder beachte sie nicht genügend, werden von den beiden Räten als ungerecht, unbegründet oder absurd zurückgewiesen. Nur einige Punkte seien hier erwähnt260: Seine Praxis bei Bischofsbestätigungen sei in Ungarn jahrhundertelang geübte Tradition, im Reich seien die Wahlen frei, und er habe niemals einem skandalösen Ergebnis zugestimmt. An der vom Papst verlangten Unterdrückung der Hussiten seien etliche Vorgänger Ferdinands in politisch viel weniger bedrängter Lage kläglich gescheitert. Keineswegs dulde der Kaiser eine angebliche lutherische Unterwanderung der Universität Wien, vielmehr habe er das Erforderliche zur Verhinderung von Druck und Vertrieb häreti- 254 „apud Gallos certe Imperium rom. active numquam fuit“ (fol 49r). 255 fol 48v. Die Einbeziehung der Franken und Karls des Großen in die deutsche Geschichte war in Humanistenkreisen verbreitet; nach Enea Silvio Piccolomini – Papst Pius II. – (vgl. Mertens, S. 34) haben Nauclerus und Wimpfeling sie vertreten und sich dafür auf die Dekretale „Venerabi- lem“ Innozenz’ III. berufen (Goez, S. 252). 256 fol 49r; zur Entstehung dieser Auffassung vgl. Buchner, S. 71ff 257 fol 49v 258 fol 50r: „Hoc certum est quod in hoc toto negocio quantum ad imperium eiusque iura pertinet sine consilio electorum aliarumque statuum imperii caesarem M. nihil posse aut debere agere aut constituere.“ 259 fol 50v-53r, der Hinweis auf Augustinus fol 51v 260 Zum Folgenden fol 54r-56v CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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