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Kapitel 6: Religiöse Eintracht und Reform der
Kirche362
antwortlichen und Theologen über die strittigen Fragen im religiösen Bereich
zur Verständigung zu kommen.
Erstmalig machte sich Ferdinand die Forderung nach einem Konzil nach
dem (dritten) Nürnberger Reichstag (1524) zu eigen, auf dem weder der kaiser-
liche Sondergesandte Hannart noch der päpstliche Legat Campeggio auf das im
Vorjahr erhobene Ersuchen nach Einberufung der allgemeinen Kirchenver-
sammlung eingegangen waren, weshalb die Reichsstände über Ersatzlösungen
diskutiert und sich auf die Ansetzung einer Versammlung der deutschen Stände
zur Behandlung der Religionsstreitigkeiten verständigt hatten14. In der umfang-
reichen Instruktion für den Herrn von Bredam, einem „Schlüssel zum Ver-
ständnis der habsburgischen Politik der frühen zwanziger Jahre in der Sicht der
österreichischen Linie“15, die nach dem Reichstag im Juni 1524 fertiggestellt
wurde, fand sich die gegenüber der Haltung Karls von kritischen Untertönen
nicht freie Bemerkung, angesichts der durch Luther und seine Anhänger aufge-
rührten Probleme „cum commodius de illis omnibus per generale concilium
decisio fieri possit, quod ... citissime, ut fieri possit, esset indictura“16. Und im
Anschluß an den Reichstag veranstaltete der Erzherzog gemeinsam mit dem
päpstlichen Legaten den Regensburger Konvent, dessen Ergebnis zum einen die
„Regensburger Einung“ war, in der sich die anwesenden süddeutschen Stände
zu enger Zusammenarbeit bei der Durchführung des Wormser Ediktes verban-
den, zum anderen eine auf starkes Drängen der bayerischen Herzöge vom Le-
gaten erlassene Ordnung zur Reform des Klerus17. Wenn auch Ferdinand auf
die Beratungen und ihren Ertrag noch kaum Einfluß genommen haben dürfte –
zugegen war allerdings Bischof Bernhard Cles von Trient, der bald danach zu
seinem wichtigsten Berater wurde18 –, so dokumentiert doch seine persönliche
Anwesenheit in Regensburg sein Interesse und diente dazu, die Gewichtigkeit
des Konventes zu steigern.
Nachdem er auf dem (ersten) Reichstag in Speyer 1526 als eine negative Fol-
ge der kurialen Konzilsunwilligkeit den berühmten Gewissensvorbehalt der
Reichsstände hatte hinnehmen müssen, sah Ferdinand in der „Gefangenschaft“
des Papstes Clemens VII. als Folge des „Sacco di Roma“ die Chance, den Wi-
derstand des Oberhauptes der Kirche zu brechen. In einem Brief vom 30. Mai
1527 riet er seinem Bruder, den Erfolg in Italien dazu auszunutzen, um ein
Generalkonzil herbeizuführen; der Papst müsse ihm jetzt entgegenkommen,
und Karl müsse als Oberhaupt der Christenheit („bon empereur et chief de la
christienté“) angesichts der großen Gefährdung des katholischen Glaubens
handeln19. Dieser Appell nahm Gedankengänge auf, die in der Kanonistik des
frühen 16. Jahrhunderts durchaus noch geläufig waren, wonach der Kaiser be-
rechtigt und sogar verpflichtet sei, ein Konzil zu berufen, wenn der Papst es
14 Vgl. Laubach, Nationalversammlung, S. 4f u. S. 10–13
15 Rill, Fürst, S. 63
16 KF 1, S. 186
17 Einung und Reformordnung sind publiziert in ARC 1, S. 329ff u. S. 334ff; dort auch weitere
Aktenstücke zum Konvent. Jüngste Besprechung bei Winkler, passim.
18 Vgl. Rill/Thomas, S. 15 u. S. 31
19 KF 2, Nr. 67, S. 82, auch zitiert bei Brandi, Karl V. 2, S. 184; vgl. Lutz, Christianitas, S. 19
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien