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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 488 -
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Kapitel 7: Kaiser Ferdinand und die dritte Tagungsperiode des Tridentinums488 die Übergriffe der weltlichen Gewalt in den kirchlichen Bereich abgestellt wer- den485. Aber was hier kirchenrechtlich fixiert werden sollte, ging viel weiter, „es war nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, das Verhältnis von Kirche und Staat einseitig zu regeln“486. So sollte der Klerus ausschließlich geistlicher Jurisdiktion unterliegen und diese vor jeglichem Eingriff von Laien (also der Fürsten) geschützt sein. Unzulässig sollte sein, jemandem eine Pfründe zu ver- sprechen, womit den Fürsten die jahrhundertelang geübte Möglichkeit genom- men worden wäre, verdiente Anhänger zu versorgen. Jede Belastung der Geist- lichen sowie von Kirchengut mit Steuern und Abgaben seitens der weltlichen Gewalt sollte verboten sein – schon die Oratoren hatten kritisiert, daß damit selbst die Heranziehung zur Türkensteuer ausgeschlossen wäre487, und Seld ergänzte, die weltlichen Stände würden es nicht dulden, wenn die geistlichen von den Kosten für notwendige Maßnahmen befreit wären488. Die Verpflich- tung der weltlichen Gewalt, den Bischöfen bei der Durchführung päpstlicher Dekrete beizustehen, wurde voll aufrechterhalten, jede Mitsprache (das fürstli- che „Placet“) dagegen verworfen. Sämtliche die kirchlichen Immunitäten und Freiheiten irgendwie beeinträchtigenden Bestimmungen sollten nichtig sein. Jeder Verstoß wurde unter die kirchliche Verfluchung gestellt489. Es ist hier nicht zu erörtern, ob die „Fürstenreform“ eine unabdingbare und stimmige Konsequenz war, wenn man eine durchgreifende Kirchenreform wollte, wie Morone es in der deswegen mit Ferdinand geführten Kontroverse mehrmals behauptet hat. Zweifellos ignorierten die Vorschläge die prekäre Situation im Reich völlig. Seld erachtete sie als unannehmbar und meinte, auch die anderen Herrscher würden hart getroffen. Er äußerte den Verdacht, das Kapitel sei aufgenommen worden, um die Reform unleidlich zu machen490. Das war insofern nicht abwegig, als Borromeo Ende Juni an die Legaten geschrieben hatte, sie möchten, da jedermann mit der vielgepriesenen Reform Stöße gegen die Autorität des Heiligen Stuhls und der Kardinäle führen wolle, endlich auch „das Lied von der Reform der Fürsten singen lassen“491. Demnach sollte den weltlichen Mächten etwas zugemutet werden. Ferdinand machte aus seiner Ablehnung kein Geheimnis, wenn er auch seine Empörung zügelte, als er auf die Anfrage Bochetels, ob die Trienter Artikel seinen Vorstellungen gerecht würden, erwiderte, neben mancherlei Gutem seien andererseits etliche Bestimmungen darunter, deren Durchführung nicht nur schwierig, sondern in Deutschland ganz unmöglich sei; manche Deutsche wür- 485 s. Kapitel 6, S. 365f u S. 382 zu den Salzburger Provinzialsynoden v. 1539 u. 1549 sowie oben S. 421 zu der von 1560. 486 Jedin, Konzil 4/2, S. 125 487 Ihre Annotation unter (N) bei Kassowitz, S. XLVI; s. dazu unten Anm. 497. 488 wie Anm. 479, fol 96v/97r 489 Besser als der Druck bei Bucholtz 9, S. 703ff ist der bei Prosdocimi, S. 30ff; Inhaltsübersichten bei Kassowitz, S. 238ff und Jedin, Konzil 4/2, S. 125. 490 „Utinam haec non artificio qoudam ita conscripta sint, ut totum reformationis negocium tanto reddatur intricatius“ (wie Anm. 479, fol 96r; auch zitiert bei Kassowitz, S. 251 Anm. 2). 491 Šusta 4, S. 100f, in Übersetzung zitiert bei Lecler, S. 503 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
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