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Der Grumbach-Skandal und der Wormser Deputationstag 1564 557
unlaidlich“299. Das Mandat zur Achtexekution vom 6.11.1563 enthielt in Pa-
renthese die Erklärung, der Kaiser habe den ohnehin nichtigen Vertrag „noch
zu allem Uberfluß auß Röm. Kay. Machtvolkomenheit ... cassirt, auffgehoben,
vernicht, abgethan“300.
Wegen der sofortigen Achterklärung pries zehn Jahre später Simon Schard
Ferdinand in höchsten Tönen als Herrscher, „qui toto Imperii sui tempore
justitiae observantissimus fuisset, pacem coluisset, omnesque violentas actiones
prae caeteris odisset“301. Tatsächlich hatte der Kaiser die Angelegenheit mit viel
Langmut behandelt, aus Rücksicht auf die politischen Verbindungen des Ritters
vorsichtig behandeln müssen. Schon im Frühjahr 1560 war die Ächtung Grum-
bachs vom Landsberger Bund beantragt worden, um damit der unruhigen Rit-
terschaft ein Warnzeichen zu setzen302. Ferdinand aber hatte dagegen rechtliche
und politische Bedenken gehabt: der Augsburger Abschied stelle klar, wann
„solliche unruewige leuth ipso jure in die acht gefallen sein sollen“, sonst aber
sei er durch seine Wahlkapitulation verpflichtet, niemanden ungehört zu äch-
ten, jedoch werde ein Verhör nur Weiterungen verursachen, da Grumbach von
etlichen Fürsten protegiert werde303. Sein Rat Georg Ilsung hatte ihm in einem
Gutachten mit dem Argument zugestimmt, man könne Grumbach nicht in die
Acht erklären, da seine Beteiligung an der Ermordung des Bischofs von Würz-
burg nicht erwiesen sei, und die an Machiavelli erinnernde Anregung hinzuge-
fügt, am besten wäre es, wenn die fränkischen Stände diesen Gegner beseitigen
ließen304. Um den ständigen Unruheherd auszulöschen, hatte Ferdinand dann
nochmals eine gütliche Einigung zwischen Grumbach und der Fränkischen
Einung unter Vermittlung der rheinischen Kurfürsten eingeleitet305. Man kann
daraus ersehen, daß der Ferdinand zugeschriebene Leitspruch „Fiat justitia aut
pereat mundus“ seine Politik nicht treffend charakterisiert. Alle Appelle an die
Fränkische Einung hatten jedoch nichts gefruchtet, so daß er resignierte, er
könne ihr den gütlichen Ausgleich ja nicht aufdrängen306. Erst als im Februar
1562 die Festnahme der Mörder von Würzburg glückte und ihre Geständnisse
Grumbach vom Verdacht der Verwicklung in das Verbrechen nicht entlasteten,
verweigerte Ferdinand neuen Ausgleichsvorschlägen seine Zustimmung307.
Grumbach selbst hat Anfang 1561 König Maximilian um Fürsprache bei Her-
zog Heinrich dem Jüngeren, der als Anwalt der Fränkischen Einung hartnäckig
auf einem Urteil des Reichskammergerichts bestand und sich einem Vergleich
widersetzte, gebeten, zugleich aber angekündigt, er müsse sonst, da er nun neun
Jahre auf sein Recht warte, das tun, „sovil mir des heiligen reichs Ordnung und
299 HHStA Wien, RHRP 21, fol 167v: Eintrag zum 6.11.1563
300 Ortloff 1, S. 539
301 Schard, Epitome, S. 168r. Press, Grumbach, S. 416, bezeichnet Ferdinand als „strikten Vertreter
der Einhaltung reichsrechtlicher Normen“.
302 HHStA Wien, RK Rig 35, fol 445r-448r: Antrag des Landsberger Bundes v. 9.3.1560 an F; vgl.
auch Goetz, Beiträge, S. 181ff
303 HHStA Wien, ebda, fol 455v-458v: F. an Regierung in Innsbruck, 23.3.1560 (das Zitat fol 456r)
304 Goetz, Beiträge, S. 185 Anm. 1. Eine Reaktion Ferdinands darauf scheint nicht vorzuliegen.
305 Einzelheiten bei Ortloff 1, S. 219ff
306 HHStA Wien, RHRP 18, fol 37v/38r u. fol 47v
307 Ortloff 1, S. 261ff, zu Ferdinands Haltung S. 270; Holtzmann, S. 425
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien