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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 557 -
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Der Grumbach-Skandal und der Wormser Deputationstag 1564 557 unlaidlich“299. Das Mandat zur Achtexekution vom 6.11.1563 enthielt in Pa- renthese die Erklärung, der Kaiser habe den ohnehin nichtigen Vertrag „noch zu allem Uberfluß auß Röm. Kay. Machtvolkomenheit ... cassirt, auffgehoben, vernicht, abgethan“300. Wegen der sofortigen Achterklärung pries zehn Jahre später Simon Schard Ferdinand in höchsten Tönen als Herrscher, „qui toto Imperii sui tempore justitiae observantissimus fuisset, pacem coluisset, omnesque violentas actiones prae caeteris odisset“301. Tatsächlich hatte der Kaiser die Angelegenheit mit viel Langmut behandelt, aus Rücksicht auf die politischen Verbindungen des Ritters vorsichtig behandeln müssen. Schon im Frühjahr 1560 war die Ächtung Grum- bachs vom Landsberger Bund beantragt worden, um damit der unruhigen Rit- terschaft ein Warnzeichen zu setzen302. Ferdinand aber hatte dagegen rechtliche und politische Bedenken gehabt: der Augsburger Abschied stelle klar, wann „solliche unruewige leuth ipso jure in die acht gefallen sein sollen“, sonst aber sei er durch seine Wahlkapitulation verpflichtet, niemanden ungehört zu äch- ten, jedoch werde ein Verhör nur Weiterungen verursachen, da Grumbach von etlichen Fürsten protegiert werde303. Sein Rat Georg Ilsung hatte ihm in einem Gutachten mit dem Argument zugestimmt, man könne Grumbach nicht in die Acht erklären, da seine Beteiligung an der Ermordung des Bischofs von Würz- burg nicht erwiesen sei, und die an Machiavelli erinnernde Anregung hinzuge- fügt, am besten wäre es, wenn die fränkischen Stände diesen Gegner beseitigen ließen304. Um den ständigen Unruheherd auszulöschen, hatte Ferdinand dann nochmals eine gütliche Einigung zwischen Grumbach und der Fränkischen Einung unter Vermittlung der rheinischen Kurfürsten eingeleitet305. Man kann daraus ersehen, daß der Ferdinand zugeschriebene Leitspruch „Fiat justitia aut pereat mundus“ seine Politik nicht treffend charakterisiert. Alle Appelle an die Fränkische Einung hatten jedoch nichts gefruchtet, so daß er resignierte, er könne ihr den gütlichen Ausgleich ja nicht aufdrängen306. Erst als im Februar 1562 die Festnahme der Mörder von Würzburg glückte und ihre Geständnisse Grumbach vom Verdacht der Verwicklung in das Verbrechen nicht entlasteten, verweigerte Ferdinand neuen Ausgleichsvorschlägen seine Zustimmung307. Grumbach selbst hat Anfang 1561 König Maximilian um Fürsprache bei Her- zog Heinrich dem Jüngeren, der als Anwalt der Fränkischen Einung hartnäckig auf einem Urteil des Reichskammergerichts bestand und sich einem Vergleich widersetzte, gebeten, zugleich aber angekündigt, er müsse sonst, da er nun neun Jahre auf sein Recht warte, das tun, „sovil mir des heiligen reichs Ordnung und 299 HHStA Wien, RHRP 21, fol 167v: Eintrag zum 6.11.1563 300 Ortloff 1, S. 539 301 Schard, Epitome, S. 168r. Press, Grumbach, S. 416, bezeichnet Ferdinand als „strikten Vertreter der Einhaltung reichsrechtlicher Normen“. 302 HHStA Wien, RK Rig 35, fol 445r-448r: Antrag des Landsberger Bundes v. 9.3.1560 an F; vgl. auch Goetz, Beiträge, S. 181ff 303 HHStA Wien, ebda, fol 455v-458v: F. an Regierung in Innsbruck, 23.3.1560 (das Zitat fol 456r) 304 Goetz, Beiträge, S. 185 Anm. 1. Eine Reaktion Ferdinands darauf scheint nicht vorzuliegen. 305 Einzelheiten bei Ortloff 1, S. 219ff 306 HHStA Wien, RHRP 18, fol 37v/38r u. fol 47v 307 Ortloff 1, S. 261ff, zu Ferdinands Haltung S. 270; Holtzmann, S. 425 CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
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