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Die baltische Frage 693
die dazu noch ausstehenden Zahlungen von den Ständen des niedersächsischen
Kreises, die am meisten an einer höheren Hilfe für Livland interessiert waren,
verweigert werden könnten, ja daß es zu „genzlicher absonderung von den
oberlendischen stenden“ kommen könne, und er wollte keinesfalls zugeben,
daß die Livlandhilfe vor der Türkenhilfe rangieren und deswegen gegen hierin
säumige Zahler zuerst mit Prozessen vorgegangen werden sollte. Man muß
dabei berücksichtigen, daß er noch keine Verständigung mit Johann Sigismund
Zapolya erreicht hatte. Berechtigt war ferner die Überlegung, daß ein solcher
Beschluß des Deputationstages, der ein Novum in der Geschichte des Reiches
gewesen wäre, auf Widerstand bei den nicht beteiligten Ständen stoßen, nämlich
von ihnen für unverbindlich erklärt werden würde, zumal wenn es nur ein
Mehrheitsbeschluß wäre. Darum wurden die Kommissare in Speyer angewie-
sen, in diesem Punkt die Initiative ganz den Ständen zu überlassen; auch den
Ausweg einer Vertagung des Beschlusses auf den nächsten Reichstag sollten sie
keinesfalls selbst anregen, durften ihr aber trotz der Bedenken im Blick auf die
niedersächsischen Stände zustimmen. Die Kommissare sollten verhindern, daß
unwilligen Zahlern mit dem Reichsfiskal gedroht würde; stattdessen sei der
Kaiser zu ermächtigen, an deren Solidarität zu appellieren584.
Soweit die Bedenken Ferdinands in Speyer vorgetragen worden sind, haben
sie überzeugt. So brauchte der Kaiser in dem Rundschreiben, mit dem alle
Reichsstände davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß der Deputationstag eine
zusätzliche Hilfe von 200000 Gulden beschlossen hatte, was für jeden Stand
einen Beitrag in Höhe von zwei Römermonaten bedeutete, keine Sanktionen
anzudrohen; den Ständen wurde nur vorgestellt, daß sie im Falle solcher Not
auch gern den Beistand anderer haben wollten und darum die „vormauer des
hayligen reichs gegen auslendische barbarische völcker“ nicht im Stich lassen
sollten585. Mit der Festlegung, das Geld zur Aufstellung von Truppen zu ver-
wenden, die nach Livland geschickt werden sollten, war der Deputationstag
noch einen Schritt weiter gegangen586. Dieser Aspekt war in Ferdinands Wei-
sung nicht behandelt worden, so daß seine Vertreter, Graf Karl von Zollern und
Zasius, nur unter dem Vorbehalt nachträglicher Genehmigung des Kaisers zu-
gestimmt hatten587.
Ferdinand leitete die ihm zufallenden Schritte umgehend in die Wege. Er be-
nannte den Grafen Ludwig von Stolberg, einen Ordenskomtur und den bran-
denburgischen Rat Dr. Prißmann für die geplante Gesandtschaft nach Moskau,
584 Reimann, Verhalten, S. 376, hatte für diese Bedenken kein Verständnis.
585 HStA Marburg, PA 1402, fol 90r-91r: Gedrucktes Rundschreiben Ferdinands v. 23.1.1561;
ediert in MLA 5, S. 737ff
586 Der Abschied des Deputationstags v. 26.12.1560 gedruckt in MLA 5, S. 732ff. Luttenberger,
Kurfürsten, S. 314ff, hat diese Beratungen, die in den Mainzer Akten unzureichend dokumen-
tiert sind, übergangen, obwohl sie zu einem positiven Beschluß geführt haben, der alle Reichs-
stände verpflichten sollte. Sogar Philipp II. ordnete die Zahlung des Anteils der Niederlande an,
obwohl er meinte, aufgrund des Burgundischen Vertrages dazu nicht verpflichtet zu sein
(Gachard, Corr. 1, S. 493f: Ph. an Margarete v. Parma, 15.6.1561). – Das Urteil von Neuhaus,
Repräsentationsformen, S. 461, der Deputationstag sei gescheitert, weil er in anderen Fragen
keine Beschlüsse zustandebrachte, ist einseitig.
587 Ihr Vorbehalt MLA 5, S. 735
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Titel
- Ferdinand I. als Kaiser
- Untertitel
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Autor
- Ernst Laubach
- Verlag
- Aschendorff Verlag
- Ort
- Münster
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 786
- Schlagwörter
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Kategorie
- Biographien