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DREI KAISER – DREI
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den sistemisirten Gehalt von jährlich 800 fl. und auf ein Quartiergeld jähr-
lich 160 fl. gibt. Der Kammermaler ist übrigens verpflichtet, alle Arbeiten die
ihm von Seite des allerhöchsten Hofes, oder durch den Oberstkämmerer, zu
dessen obersten Hofstaab er gehört, aufgetragen worden, mit Beseitigung al-
ler zufällig übernommenen Privatarbeiten, zu liefern, ohne daß mit ihm über
das Honorar kontrahirt wird. Erst nach Vollendung seines Auftrages wird das
gelieferte Werk von einer Kommißion Kunstverständiger geschätzt, und ihm
nach dem Ausspruche derselben mit Rücksicht auf seinen Gehalt ein ange-
messenes Honorar erfolgt. Der Kammermahler genießt daher vor dem Hof-
maler die Begünstigung einer wirklichen mit fixen Genüssen verbundenen
pensionsfähigen Anstellung, und hat die Verpflichtung, alle ihm zukommen-
den Aufträge schleunigst zu erfüllen, ist übrigens auch beinahe immer für den
allerhöchsten Hof beschäftigt, indessen der Hofmaler keine Genüsse bezieht,
aber auch gegen den allerhöchsten Hof keine besonderen Verpflichtungen hat,
und die einzige Auszeichnung desselben stehet, in der Erlaubniß, den Titel,
und auf seinem allfälligem Schilde den kaiserlichen Adler führen zu dürfen.“90
Im Dezember 1837 wagt Brunner einen nochmaligen Anlauf und bittet aber-
mals um ein Kammermaler-Gehalt mit der Begründung, „daß diese Stelle
keine neue sey, indem sie durch Kammermaler Schmutzer bloß für das Blu-
menfach besetzt war, und dieser auch gleichzeitig mit dem ältern [Johann
Baptist] Höchle lebte“.91 Nicht nur Brunner war hier einem Irrtum erlegen,
denn der von ihm gemeinte Mathias Schmutzer (verstorben 1824) hatte als
Hofbotanikmaler ebenfalls kein Fixgehalt bezogen, sondern seine Blätter
periodisch in Rechnung gestellt. Erst dessen Nachfolger Jebmayer war ein
solches zugesprochen worden. Auch die mit dem Brunner’schen Begehren
befassten Behörden interpretieren die Behauptung falsch, indem sie den
Gründer der Wiener Kupferstecherakademie, Jakob Mathias Schmutzer
(verstorben 1811), gemeint glauben. Weder die in dieser Sache befragte Aka-
demie der bildenden Künste, noch die k. k. Hofstaatsbuchhaltung können
nachweisen, dass (der ohnehin nicht gemeinte) Hofmaler und Hofkupferste-
cher Jakob Mathias Schmutzer ein Fixgehalt auf Grundlage seines Titels
bezogen hat. Damit endet nicht nur das Aktenkonvolut, sondern scheinbar
auch Brunners Ambitionen, waren ihm doch durch Ferdinands Anstellung
seit 1835 zumindest 300 fl. jährlich sicher, die sich ab 1843 durch ein Gna-
dengehalt auf 500 fl. erhöhten.
90 Wien, ÖStA, HHStA, OKäA, Akten Serie B, Kt. 300 (1835), Rubr. 33.
91 Wien, ÖStA, HHStA, OKäA, Akten Serie B, Kt. 455 (1838), Rubr. 12.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken