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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 180 -
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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN180 Mit der Verzeichnung der Fideikommiß-Gegenstände ist rasch vorzugehen, die Ausfertigung der Fideikommiß-Urkunde selbst aber möglichst zu beschleu- nigen, und nicht von der Vollendung der Detail-Verzeichniße über alle zum Fideikommisse gehörigen einzelnen Stücke abhängig zu machen. Ich ermächtige Mein Ministerium des Hauses dießfalls für sich und nach Erforderniß einvernehmlich mit den betreffenden Behörden vorzugehen. Die Fideikommißerrichtungsurkunde ist Mir zur Vollziehung zu unterlegen und zugleich von den getroffenen Verfügungen Anzeige zu erstatten. Die […] er- wähnte Büste ist in das Fideikommiß aufzunehmen.“610 Das Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Äußeren wird also beauf- tragt, den Text der Urkunde zu entwerfen. Am 20. Juli 1849 stimmt Ferdi- nand von Innsbruck aus dem Entwurf zu.611 Gleichzeitig teilt sein Oberst- hofmeister Graf Brandis dem Bibliotheksvorsteher Khloyber die Verfügung des abgedankten Kaisers mit, „daß jene Bücher, Kupferstiche u. s. w. wel- che höchstdero Privat Eigenthum sind, von dem Fideikommiß getrennt ver- wahrt, und durch besonders auszufertigende Kataloge in Evidenz gehalten werden, von welchen Katalogen mir Euer Wohlgeboren Ein Exemplar zur Vorlegung an Seine Majestät einsenden wollen.“612 Die Gründe für diesen Schritt respektive für die ausdrückliche Zustimmung zur Textfassung sind in Kenntnis der Umstände dieser Tage verständlich. Man ist in diesen ers- ten Monaten nach der Thronübergabe mit der Frage beschäftigt, wie man die Ansprüche auf das habsburg-lothrinigische Privatvermögen sowie die Zuständigkeit und Verwaltung des Hofstaats bestmöglich regeln kann. Fer- dinand möchte seine bisherigen Hofbediensteten auch weiterhin um sich haben, braucht zu deren Finanzierung aber eine Dotation (Apanage, Zivil- liste) aus dem Staatsvermögen, die ihm von Kaiser Franz Joseph, respektive vom Reichstag bewilligt werden muss. Solange die Höhe dieser Zuwendung nicht geregelt ist, sieht sich Ferdinand auch nicht in der Lage, die franzis- zeische Bibliothek als Fideikommissherr zu betreuen und die damit ver- bundenen Kosten zu tragen. Wie ich in den später folgenden Abschnitten zur Aufteilung der Privatkasse sowie zur Erstellung des Falkenstein’schen Fideikommisses erläutern werde, hat man sich schließlich nicht nur über die Höhe der Dotation für Ferdinand, sondern auch über die Deckung der Kosten der Fideikommissbibliothek durch die Einkünfte aus dem Falken- 610 Wien, ÖStA, HHStA, Hausarchiv, Ministerium des kaiserlichen Hauses, Verlassenschaften Kt. 7, Fasz. b, Resolution vom 10.12.1848 auf den Vortrag vom 15.02.1844. 611 Wien, ÖStA, HHStA, Hausarchiv, Ministerium des kaiserlichen Hauses, Verlassenschaften Kt. 7, Fasz. b, vgl. auch FKBA26004, fol. 2r. 612 FKBA26004, fol. 2r. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918