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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN202
rungen vom August 1849. Zehn Jahre später, im Dezember 1859, liegt au-
genscheinlich nur eine Ausfertigung der Inventare vor, die als Anhang zur
Urkunde dient.661 Anstatt einer Zweitschrift für die Bibliothek einigt man
sich darauf, die Standortsrepertorien der Bücher und Landkarten, da sie mit
den Inventaren übereinstimmen, Band für Band jeweils am letzten Blatt zu
unterzeichnen.662 Auch der Kreis der Unterzeichnenden hat sich seither ge-
ändert. Durch die Einsetzung des Obersthofmarschallamtes als Fideikom-
missbehörde sind die Unterschriften des Obersthofmeisteramtes und des
kaiserlichen Bevollmächtigten anscheinend obsolet geworden. Während in
den Inventaren für das Haus-, Hof- und Staatsarchiv alle eingangs erwähn-
ten Kommissionsmitglieder samt Khloyber unterschreiben, fehlt die Unter-
schrift des Letztgenannten in den Bänden des Repertoriums der Fideikom-
missbibliothek. Von der kommissionellen Unterfertigung der „ebenso für den
täglichen Gebrauch der Bibliothek-Verwaltung dienenden alphabetischen
und sistematischen Kathaloge“, im Protokoll als „Grundkathaloge“ bezeich-
net, wird aufgrund ihrer Beschaffenheit abgesehen.663
Die verpflichtende Überprüfung der physischen Existenz jedes einzelnen
in den Inventaren verzeichneten Objekts – eine vermutlich mehrere Monate
in Anspruch nehmende Prozedur – wird zugunsten einer stichprobenarti-
gen Kontrolle verworfen. Man beruft sich dabei auf die bewährte Ordnungs-
liebe Khloybers und das Vertrauen, welches Franz I. seinem Bibliothekar
zeit
lebens geschenkt hatte. Ebenso wird auf eine Werterhebung aus Kosten-
und Zeitgründen verzichtet, da die genaue Beschreibung der Objekte in den
Inventaren den „wesentlichen gesetzlichen Anforderung[en] einer gerichtli-
chen Fideicommiß-Inventur“ entspreche und eine solche auf Grundlage der
Verzeichnisse jederzeit nachgeholt werden könne.
Die Bibliotheksneuzugänge ab dem Zeitpunkt der Vollendung der Inven-
tur sind gemäß den Bestimmungen der Fideikommissurkunde in nachträg-
liche Verzeichnisse aufzunehmen und sodann den Inventarbänden anzu-
schließen. Am Ende des Inventurakts übergibt die Kommission Khloyber
alle Bestandteile des Fideikommisses – also alle in der Bibliothek befindli-
chen Sammlungsobjekte –, „gerichtlich in Gewahrsam“.
661 Wien, ÖStA, HHStA, Hausarchiv, Inventare der Fideikommissbibliothek.
662 FKB.INV.2. Die Repertorien der Landkarten befinden sich in der Kartensammlung der
ÖNB.
663 FKBA26057, Bogen 13, fol. 1v u. Bogen 15, fol. 1r.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken