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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 224 -
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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN224 ein. Darauf aufbauend formuliert Becker folgende Maximen für die weitere Akquisitionspolitik: a) literarische Werke werden nur angekauft, wenn ihr Inhalt neben seinem wissenschaftlichen Wert und seinem Bezug „auf öster- reichische Verhältnisse“ den vorhandenen Bestand wesentlich ergänzt und darüber hinaus den „Bedürfnissen der kaiserlichen Familie“ entspricht, „in- dem es sich für den Unterricht und die Ausbildung der kaiserlichen Kinder als ein geeignetes Anschauungsmaterial, Hilfs- oder Nachschlagebuch dar- stellt“. Es wird also ein klarer Bezug zum Unterricht der jüngeren Erzher- zoginnen und Erzherzoge hergestellt, ein Aufgabengebiet, das Becker durch seine vormalige Tätigkeit ja hinlänglich bekannt war. b) Werke von denen aufgrund ihres Inhalts oder Verfassers angenommen werden könne, dass sie dem Kaiser ohnehin überreicht oder „der Bibliothek auf anderem Wege bil- liger oder ganz unentgeltlich zugewendet werden“, wären vorerst nicht über den Buchhandel anzukaufen. Becker spricht hier wohl aus seiner Erfahrung als Generalsekretär der Geographischen Gesellschaft, wenn er meint, dass wissenschaftliche Institutionen ihre Publikationen auf Anfrage mit Vergnü- gen gratis zur Verfügung stellen, da diese ohnehin nicht für den Buchmarkt bestimmt seien und man gewiss besonderen Wert darauf lege, sie in der kai- serlichen Fideikommissbibliothek vertreten zu sehen. Hinsichtlich der dem Kaiser als Geschenk überreichten und in seine Privatbibliothek eingereihten Bücher, deren Zustrom im Jahre 1849 in die Hofbibliothek umgeleitet wor- den war, kann Becker den im vorhergehenden Kapitel bereits skizzierten ersten Erfolg vermelden. Er argumentiert hier vor allem mit dem Faktum des kaiserlichen Privateigentums, das damit (die Hofbibliothek finanzierte sich ja teilweise durch den Verkauf von Dubletten) gesichert sei. Diesen Ei- gentumsgedanken weiterführend sieht der Bibliotheksvorsteher auch die in den kaiserlichen Appartements, Schlössern und Jagdhäusern befindlichen Werke als ebensolchen Privatbesitz, der in nächster Konsequenz somit auch der Privatbibliothek zugehörig sein müsse. Die an ihren Orten vorläufig ver- bleibenden Titel wären ebenso katalogmäßig zu erfassen, was abseits der Besitzsicherung wiederum zur Vermeidung von Dubletten beitragen würde. Eine weitere bislang nur ungenügend genutzte Bezugsquelle für beide Bi- bliotheken ortet Becker bei den Zeitungen und illustrierten Blättern, „die für Seine Majestät gehalten werden und nach erfolgter Benützung einem ungewissen Schicksal anheimfallen“. Sie hätten nicht nur aufgrund der da- rin enthaltenen Porträts eminenten Wert, sondern auch hinsichtlich der auf Österreich bezogenen Aufsätze, „die bei der Sammlung von Austriacis unter allen Umständen wichtig sind“. Ihre Abgabe an die Bibliothek nach erfolgter Benützung sei daher wünschenswert.717 717 FKBA26135, pag. 17–23. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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