Seite - 515 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Bild der Seite - 515 -
Text der Seite - 515 -
BIBLIOTHEKSGESCHICHTE 515
Zhishman ließ den Band jedoch umgehend retournieren mit der Begrün-
dung, dass „die offizielle Entgegennahme von Werken nicht in ihrem [i. e. der
Fideikommissbibliothek] Wirkungskreis gelegen ist, sondern dem Ressort
des k. k. Oberstkämmerers angehört, der über die von den einzelnen Minis-
terien ihm vorgelegten Werke Seiner k. u. k. Apost. Majestät a. u. Anträge
erstattet.“282 Sinngemäß bedeutet dies, dass Schenkungen unmittelbar an
die Bibliothek unzulässig wären, was jedoch mit Blick auf die älteren und
zahlreiche spätere Zuwendungen dieser Art nicht der Realität entspricht.
Zwei weitere Geschenksendungen vom Februar 1890 und vom April 1891
wurden von Zhishman mit der gleichen Begründung abgelehnt, dass die
Übernahme in die Kompetenz des Oberstkämmereramtes fallen würde, wo-
bei in diesen Fällen nicht mehr speziell auf die diesbezüglichen Anträge zur
„Annahme“ durch den Kaiser hingewiesen wurde.283
Sehr aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang der Fall des Gymnasi-
alprofessors Heinrich Baumgartner, der 1890 sein „Taschenbuch für Natur-
kunde“ dem Andenken des Kronprinzen Rudolf widmen wollte. Er hatte sein
Gesuch an die Kabinettskanzlei gerichtet und erhielt nach zwei Monaten
und zahlreichen Nachfragen die Antwort, dass die Widmung „Allerhöchs-
ten Ortes nicht befürwortet werden konnte.“ Baumgartner beschwerte sich
daraufhin bei Zhishman über diese Entscheidung, die nach seiner Meinung
dem Sachverhalt widersprach, dass „in officiellen Schriftstücken von Seite
unseres Ministeriums u. des nö. L[andes]S[chul]Rathes fast überhäufig
von uns Lehrern u. unseren Schülern Bethätigung patriotischen und echt
dynastischen Sinnes u. Gefühles angeregt u. erwartet“ würde.284 Der Bib-
liotheksdirektor ging in seinem Antwortschreiben darauf nicht näher ein,
sondern erklärte Baumgartner nur lang und breit den umständlichen Be-
hördenweg, der für die Einsendung von Werken an das Oberstkämmereramt
vorgeschrieben war.285 Das für die Fideikommissbibliothek vorgesehene Ex-
282 FKBA32074, fol. 3r–v.
283 FKBA32093, FKBA33023.
284 FKBA32101, fol. 1v u. 2r.
285 Die Passage ist ob ihrer Aussagekraft wert, vollständig zitiert zu werden: „Ich mache da-
rauf aufmerksam, dass nach der bestehenden Vorschrift das betreffende Werk nicht di-
rect an das Oberstkämmereramt eingeschickt werden darf, sondern mit einem Gesuche im
Amtswege d. I. durch Ihre vorgesetzte Behörde (Gymnasialdirection) überreicht werden
muss, die das Gesuch dann an den Landesschulrath leitet. Dieser legt es dem Unterrichts-
ministerium vor und der Unterrichtsminister übermittelt, wenn er die Aufnahme für an-
gezeigt erachtet, das Gesuch und Werk dem Oberstkämmerer, der allein berufen ist Seiner
Majestät darüber Vortrag zu erstatten. Erst wenn das Werk a. g. angenommen ist, gelangt
es in die k. u. k. F[amilien] F[ideikommiss] B[ibliothek] und wird eventuell – wenn solches
ein größeres und von hoher wissenschaftlicher Bedeutung ist, in der Wiener Zeitung ver-
öffentlicht.“ (FKBA32101, fol. 4r–v). Das Konzept für die Antwort stammt von Alois Karpf.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken