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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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56 II. Vom Trieb zur Lust Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Wien gegen die Sprachlehrerin Ida Edith Kadivec und zahlreiche wei- tere Personen zugrunde. Kadivec, bei der anlässlich einer Hausdurch- suchung » Peitschen, Ruten, Knuten, Stöcke und Stäbchen in allen Grö- ßen und Formen, Bilder und Briefe sadistischen Inhaltes « vorgefunden wurden, hatte nach dem vom Obersten Gerichtshof wiedergegebenen, im erstgerichtlichen Urteil festgestellten Sachverhalt unter anderem » an Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat- ten, unter den im Urteile geschilderten besonderen Umständen ( Händeküssen, Aussuchen der Peitsche, Entblößen, Anziehen der Strafhose, Bestimmung der Zahl der Schläge, Mitzählen, Niederknien und Buße tun ) Auspeitschungen des Gesäßes vor[ genommen ]. « 215 Derartige Züchtigungen, die auf eine widernatürliche Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtet waren, seien als Unzuchtshandlungen an- zusehen und geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Der Fall Kadivec sorgte für erhebliches Aufsehen in der Presse.216 Alt- mann / Jacob stellten dazu fest, dass die Subsumtion der inkriminierten Handlungen unter den Tatbestand der Schändung zwar » nicht ohne ei- nen gewissen Zwang « geschah, jedoch dem Rechtsempfinden entspre- che.217 Lammasch / Rittler vertraten nicht zuletzt unter Berufung auf diese Entscheidung die Ansicht, dass bei der Schändung einer Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht einmal eine körperliche Berührung zwischen Täter oder Täterin und Opfer nötig sei.218 Diese Auffassung konnte sich allerdings nicht durchsetzen.219 215 E vom 13. Juni 1924, Os IV 160 / 24, SSt IV / 63. 216 Vgl zum Beispiel Reichspost Nr 61 vom 2. März 1924, 8 f; Neue Freie Presse Nr 21363 vom 2. März 1924, 1; Die Neue Zeitung Nr 61 vom 2. März 1924, 3; vgl dazu Bei Neda, Die sozial unschädliche Verbrecherin: Frauen und der § 129 I b StG, in Förster Wolf- gang / Natter Tobias G. / Rieder Ines ( hg ), Der andere Blick. Lesbischwules Leben in Österreich ( 2001 ) 163 ( 165 ff ). 217 Vgl Altmann Ludwig / Jacob Siegfried, Kommentar 338. 218 Vgl Lammasch Heinrich / Rittler Theodor, Grundriß des österreichischen Strafrechts 5 ( 1926 ) 368. Die zweite zur Untermauerung dieser Ansicht angeführte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ( OGH 1052 ) bezog sich allerdings nicht auf § 128 StG 1852, sondern auf die Frage, ob die Verleitung zur Beihilfe bei der Selbstbefleckung den Tatbestand der Unzucht wider die Natur erfüllt. Vgl dazu auch Altmann Lud- wig / Jacob Siegfried, Kommentar 337 Fn 1. 219 Anders Stooss Carl, Lehrbuch 2 322; Finger August, Das Strafrecht mit Berücksichti- gung des Entwurfes zu einem Strafgesetzbuch II 3 ( 1914 ) 753; Altmann Ludwig / Jacob Siegfried, Kommentar 337.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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