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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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62 II. Vom Trieb zur Lust Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Person desselben Geschlechts würden hingegen das Verbrechen der Un- zucht wider die Natur nicht erfüllen.238 Nach Finger musste weder im Falle des § 129 I a StG 1852 noch im Fall der lit b ein beischlafähnlicher Akt vorliegen. Er zählte zur widernatürlichen Unzucht neben der Päd- erastie und der » lesbischen Liebe « auch die wechselseitige Onanie.239 Janka bejahte dagegen ganz allgemein eine Beschränkung auf beischlaf- ähnliche Akte, ohne allerdings seine Ansicht näher zu begründen.240 Zu- rückhaltender führte Lammasch aus, dass » der Thatbestand [ … ] seiner geschichtlichen Entwicklung nach wohl auf beischlafähnliche Hand- lungen beschränkt « sei.241 In der Gerichtsmedizin begann die Annahme, der Unzuchtsverkehr würde stets im Analverkehr bestehen und nachweisbare, untrügliche Spuren am Körper hinterlassen, brüchig zu werden.242 Adolf Schauen- stein, Professor für Staatsarzneikunde an der Universität Graz, widmete sich im Hinblick auf die Unzucht wider die Natur zwischen männlichen Personen ausschließlich der Päderastie. Körperliche Anzeichen dersel- ben am aktiven Teil hielt er jedoch im Unterschied zu früheren Auffas- sungen für nicht auffindbar; auch am passiven Teil würden sie sich nur schwer nachweisen lassen.243 Gleichgeschlechtliche Unzucht zwischen Frauen hingegen beschränke sich meist auf » masturbatorische Reizun- gen «, wenngleich auch die Verwendung künstlicher Hilfsmittel oder die Befriedigung durch eine ungewöhnlich lange Klitoris nicht unbekannt seien. Derartige Fälle kämen jedoch gewöhnlich nur dann zur Kennt- nis des Gerichts, wenn ein Kind verführt werde: » Unzucht zwischen 238 Vgl Winkler Maximilian, JBl 1901, 49. 239 Vgl Finger August, Strafrecht II 359. 240 Vgl Janka Karl, Strafrecht 327. 241 Vgl Lammasch Heinrich, Grundriß 77. 242 Schon 1857 hatte etwa der deutsche Pharmakologe Krahmer festgestellt, dass die » auf eigene klinische Beobachtung und Erfahrung begründeten Urtheile [ sic ! ] über die Unsicherheit des gerichtsärztlichen Beweises erlittener Päderastie « sich bestätigt hätten, Krahmer Ludwig, Handbuch der gerichtlichen Medizin. Für Aerzte und Juristen 2 ( 1857 ) 296. Der Mediziner Plaseller hatte dagegen Caspers Aufsatz über Notzucht und Päderastie sowie die darin genannten Kennzeichen für unzüch- tigen Verkehr noch lobend erwähnt, vgl Plaseller Josef, Gerichtlich-medizinische Memoranda aus dem k.k. österreichischen Strafgesetze. Zum Gebrauche für das Sanitäts- und Gerichtspersonale ( 1854 ) 191. 243 Vgl Schauenstein Adolf, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Mit besonderer Be- rücksichtigung der Gesetzgebung Österreichs und deren Vergleichung mit den Gesetzgebungen Deutschlands, Frankreichs, Englands, Italiens und Russlands 2 ( 1875 ) 157 ( 160 ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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