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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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100 III. Das Recht zu sündigen Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ jedenfalls und nicht mehr nur » in der Regel « eine ärztliche Untersu- chung vorgesehen.393 Das starre Entweder-Oder im Hinblick auf die geistige Gesundheit oder Erkrankung stieß in der Gerichtsmedizin und Psychiatrie auf Ab- lehnung. Auch die Kriminologie und die Strafrechtsreformbewegung des 20. Jahrhunderts sollten für eine ( Wieder- ) Anerkennung der ver- minderten Zurechnungsfähigkeit eintreten. In diesem wie auch in an- deren Konflikten um die strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeitsbe- stimmungen traten zwei wesentliche Problemfelder klar zu Tage: Die gegensätzlichen Begriffswelten der Rechtswissenschaft und der forensi- schen Psychiatrie waren nur schwer in Einklang zu bringen, da die psy- chiatrische Wissenschaft die von der Rechtsordnung vorgestellte ein- deutige Grenzziehung zwischen geistiger Gesundheit und Krankheit nicht kannte.394 Darüber hinaus wurde gerade im Hinblick auf die Be- stimmung der Zurechnungsfähigkeit die Frage nach der Vormachtstel- lung zwischen Medizinern beziehungsweise Psychiatern und Juristen verhandelt. Schließlich ging es darum, welche der beiden Disziplinen letztgültig über die strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person zu entscheiden hatte.395 393 Vgl auch Rulf Friedrich, Die österreichische Strafproceßordnung vom 23. Mai 1873 ( 1874 ) 164; Mitterbacher Julius / Neumayer Vincenz, Erläuterungen zur Strafprozeß- Ordnung vom 23. Mai 1873 sammt dem Gesetze vom 23. Mai 1873 betreffend die Bil- dung der Geschwornenlisten ( 1874 ) 310. Die Strafprozeßnovelle 1931 ( Bundesgesetz vom 23. Dezember 1931 zur Vereinfachung der Strafrechtspflege, BGBl 1932 / 12 ) ver- langte zur Untersuchung des Geisteszustandes regelmäßig nur mehr ein ärztliches Gutachten, nur in Ausnahmefällen waren zwei Ärzte heranzuziehen ( Art I Z 15 ). 394 Vgl Müller Christian, Verbrechensbekämpfung 37. Siehe auch Gschwend Lukas, Ge- schichte 281 f. 395 Vgl Freis David, Homosexualität und Männlichkeit im Spannungsfeld von Justiz, Psychiatrie, Militär und Adel. Ein Fall aus der forensischen Militärpsychiatrie des Ersten Weltkriegs, onlinejournal kultur & geschlecht # 7, 2001, 4, < http: / /www. ruhr-uni-bochum.de / genderstudies / kulturundgeschlecht / pdf / Freis_Homosexual itaet_und_Maennlichkeit.pdf > [ 4. August 2015 ] Zum Kompetenzstreit zwischen Ärzten und Juristen vgl auch Greve Ylva, Verbrechen 297 ff.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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