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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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153 Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Frage sei vielmehr die Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht, die, so Mittermaier, bei Männern wie bei Frauen weit verbreitet sei und in unterschiedlichsten Formen » von der gegenseitigen Onanie ohne Beischlafähnlichkeit bis zu Handlungen, die völlig Beischlafcharakter haben « 617 zu Tage trete. Mittermaier vertrat die Ansicht, dass die Bei- schlafähnlichkeit keine Bedingung der Strafbarkeit sein könne, wenn man die Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht unter Frauen weiterhin aufrechterhalten wolle. Damit traf er sich mit der Rechtspre- chung des Obersten Gerichtshofs, dessen weit gefasste Interpretation des § 129 I b StG Mittermaier gewissermaßen bestätigte. Eine Beschrän- kung der Strafbarkeit auf beischlafähnliche Akte hielt er auch deswe- gen für verfehlt, weil die Gefährlichkeit gleichgeschlechtlicher Prakti- ken keineswegs in ihrer Beischlafähnlichkeit liege: Nur die » wirklich in sich gefährlichen verführenden Handlungen, ferner alle durch Ge- walt, Täuschung oder Autoritätsmißbrauch qualifizierten Akte und end- lich die homosexuelle Prostitution « 618 sollten pönalisiert werden. Dies reiche aus, » um die widernatürliche Unzucht als etwas Unsittliches zu brandmarken « 619. Eine generelle Strafbarkeit einverständlicher gleich- geschlechtlicher Akte unter Erwachsenen erachtete Mittermaier für un- geeignet, die Verbreitung der Homosexualität zu verhindern und darü- ber hinaus auch für ungerecht, da sie häufig eine » rein bedauernswerte Naturabnormität « 620 treffe. Mittermaiers Eintreten für eine Aufhebung der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht hatte seinen Grund nicht in einer Be- fürwortung der Homosexualität. Er war vielmehr zu der Überzeugung gelangt, dass » der Wert dieser Hemmung [ durch die Strafdrohung ] recht gering [ ist ], während eine freie moralische Bekämpfung eine mindes- tens gleiche Bedeutung haben kann. « 621 Gegen diese Auffassung wandte sich Fritsch in seiner Darstellung der ärztlichen Seite der Frage der Ho- mosexualität. Er bedauerte es, dass die Geltendmachung » unwidersteh- lichen Zwanges « in Fällen gleichgeschlechtlicher Unzucht an der juristi- schen Interpretation dieses Begriffs scheiterte,622 befürchtete aber, dass 617 Mittermaier Wolfgang in Vorträge 238. 618 Mittermaier Wolfgang in Vorträge 241. 619 Mittermaier Wolfgang in Vorträge 241. 620 Mittermaier Wolfgang in Vorträge 241. 621 Mittermaier Wolfgang in Vorträge 242. 622 Siehe dazu Kapitel III.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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