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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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164 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Entwurf ebenso wenig Eingang gefunden, wie in die österreichischen Entwürfe der Vorkriegszeit. Unter den Vertretern einer liberalen Straf- rechtsreform stieß der Entwurf folglich auch vorwiegend auf Kritik. Schon der Umstand, dass der Entwurf weiterhin von » Sittlichkeitsdelik- ten « sprach, ließ nach Dehnow erkennen, dass sowohl die Fortschritte auf sexualwissenschaftlichem Gebiet, als auch jene im Bereich der sexuellen Ethik ignoriert würden.674 Die Behandlung der Sexualdelikte im Entwurf sei getragen vom » Geist der Missachtung und Knechtung des Sexualle- bens, [ vom ] Geist der Naturfremdheit und der Naturwissenschaftsfremd- heit « 675. Die Begründung, die die Denkschrift für die Beibehaltung der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht unter Männern anführe, sei gänzlich unzureichend. Es handle sich dabei um ungeprüfte Floskeln, während man verabsäumt habe, darauf einzugehen, » ob das inkriminierte Verhalten schädigend wirkt, noch darauf, inwieweit dem Einzelnen ein Recht über sich selbst zugestanden werden muß, noch darauf, inwieweit von dem Homosexuellen Abstinenz verlangt werden kann; weder auf die Schwierigkeit der Feststellung, ob eine psychische Zwangshandlung vorliegt, noch auf die unbefriedigende Abgrenzung strafbarer und strafloser Tatbestandshandlungen, noch auf das Erpressertum. « 676 Es fehle jeglicher Nachweis, dass durch die Strafvorschrift positive Werte erreicht würden. Auch das von der Denkschrift zitierte » Volks- empfinden « hielt Dehnow in Wahrheit für ein anderes und toleranter als die Verfasser des Entwurfes. Zwar lehne ein Großteil der » Normalemp- findenden « den gleichgeschlechtlichen Verkehr ab, für eine Strafbarkeit desselben würden sie aber nicht eintreten. Mit großer Selbstverständ- lichkeit verband Dehnow » Forderungen nach sexueller Liberalität « mit solchen » nach rationeller Eugenik «: 677 Der Homosexualität sei » durch prophylaktisch-eugenische und durch therapeutische Maßnahmen « 678 zu begegnen, nicht aber durch eine Strafdrohung. Dehnow plädierte für die Beseitigung der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht 674 Kritisch zu Dehnow, insbesondere zu den von ihm vertretenen bevölkerungspoli- tisch-eugenischen Ansichten vgl Kerchner Brigitte in Hardtwig Wolfgang ( hg ), Kul- turgeschichte 267 f. 675 Dehnow Fritz, Sittlichkeitsdelikte und Strafrechtsreform ( 1922 ) 6. 676 Dehnow Fritz, Sittlichkeitsdelikte 10. 677 Vgl dazu Kerchner Brigitte in Hardtwig Wolfgang ( hg ), Kulturgeschichte 267. 678 Dehnow Fritz, Sittlichkeitsdelikte 12.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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