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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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167 Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Um die angestrebte Vereinheitlichung mit dem deutschen Strafge- setz nicht zu gefährden und bedingt durch die angespannte Finanz- lage der Republik Österreich, konzentrierte sich eine österreichische Regierungsvorlage aus dem Jahr 1921 689 lediglich auf die kriminalpo- litisch und durch die neue Verfassungsordnung notwendigen straf- rechtlichen Teilreformen. Zugleich sollten einige Nebengesetze in das Strafgesetz eingearbeitet sowie bestehende Widersprüche und Un- klarheiten beseitigt werden. Außerdem sollte die Unterscheidung zwi- schen » einfachem « und » schwerem « Kerker beseitigt werden. Abgese- hen davon enthielt der Entwurf mit Blick auf § 129 I b StG 1852 keine Änderungen. Der Grazer Privatdozent Eduard von Liszt erstattete kritische Äuße- rungen über die österreichische Regierungsvorlage. Entgegen der selbst gewählten Bezeichnung handle es sich nicht um einen » Entwurf «, son- dern nur um eine Überarbeitung des geltenden Rechts. Während die neueren Gesetzgebungen dem Gebiet der Sittlichkeitsdelikte » zumeist ein ebenso auffallendes wie einseitiges Interesse « 690 widmeten, erreiche die Teilreform nicht einmal das Ziel, die dringendsten kriminalpoliti- schen Erfordernisse umzusetzen. Bezüglich des § 129 I b StG 1852, den Liszt mit » homosexuelle Betätigung « beschrieb, beanstandete er, dass die Bestimmung, » trotz aller eingehenden Erörterungen über den § 175 des Deutschen Reichs-StGB « 691 unverändert bliebe. Insbesondere fehle eine Abgrenzung des Tatbestandes. 3. Beginn der Zusammenarbeit – Der österreichische Gegenentwurf und der Radbruchsche Entwurf 1922 Umgesetzt wurde die Teilreform des österreichischen Strafgesetzbu- ches nicht, allein die Wertgrenzen und Geldstrafen wurden an die ge- änderten Verhältnisse angepasst.692 Dagegen trieb man die geplante 689 421 BlgStenProt NR 3. Session 1. GP 12. 690 Liszt Eduard von, Die » sexuellen « Delikte im österreichischen Strafgesetzentwurf vom Jahre 1921, Zeitschrift für Sexualwissenschaft 1922 / 1923, 8. Siehe auch Liszt Eduard von, Österreichische Strafgesetzreform, ZStW 1922, 537 ( insb 566 ). 691 Liszt Eduard von, Zeitschrift für Sexualwissenschaft 1922 / 1923, 10. 692 BG vom 20. Dezember 1921 über die Erhöhung der Wertgrenzen und Geldstra- fen in den Strafgesetzen ( Strafgesetznovelle vom Jahre 1921 ), BGBl 1921 / 5; BG vom 18. Juli 1922 über die Erhöhung der Wertgrenzen und Geldstrafen in den Strafge- setzen ( Strafgesetznovelle vom Jahre 1922 ), BGBl 1922 / 533; BG vom 6. Dezember 1922 über die Erhöhung der Wertgrenzen und Geldstrafen in den Strafgesetzen ( II.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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