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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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169 Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Gegenentwurf unter Unzucht nur jene Unzuchtsakte verstand, die nicht im Beischlaf bestanden.696 Hinsichtlich der Reihung der Delikte schlug Kadečka eine Umgrup- pierung vor, die sich an den angewendeten Mitteln orientieren sollte: Auf jene Sittlichkeitsdelikte, die gewaltsame Handlungen beinhalte- ten, hätten Verbrechen an Bewusstlosen, Geisteskranken und Kindern zu folgen, daran anschließend die Erschleichung des Beischlafes, Ver- führung und Missbrauch eines Abhängigkeits-, Verwandtschafts- oder Autoritätsverhältnisses und schließlich die gleichgeschlechtliche Un- zucht sowie die Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit durch unzüch- tige Handlungen. Die Bestimmungen über die gleichgeschlechtliche Unzucht im österreichischen Gegenentwurf wichen in mehreren Punk- ten vom deutschen Entwurf 1919 ab.697 Der Gegenentwurf stellte die Unzucht zwischen erwachsenen Personen desselben Geschlechts nicht länger unter Strafe. Stattdessen sah er Strafbarkeit für beide Geschlech- ter vor, soweit es die gleichgeschlechtliche Unzucht zwischen Erwachse- nen und jugendlichen Personen betraf. Neu waren auch die in § 326 des Gegenentwurfs genannten Strafverschärfungsgründe, die sich an den Bestimmungen der §§ 314–317 des Gegenentwurfs ( Notzucht, Nötigung zur Unzucht, Schändung sowie Beischlaf und Unzucht mit Kindern ) ori- entierten. Auf die Strafbarkeit der Unzucht mit Tieren verzichtete der österreichische Gegenentwurf. Im Juni und August 1922 erfolgten Beratungen zwischen dem deut- schen Reichsminister Gustav Radbruch und Kadečka, bei denen zwar nicht alle, aber doch ein erheblicher Teil der österreichischen Forde- rungen durchgesetzt werden konnten. Am 13. September 1922 wurde der » Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches « von Radbruch als Kabinettsvorlage versandt. Diese Vorlage, die auch als Radbruchscher Entwurf bezeichnet wird, stellte einen Kompromiss zwi- schen den österreichischen und den deutschen Reformvorstellungen dar.698 696 Vgl ÖStA, AVA, FHKA, Kt 985, Gr. Zl. 10.321 und 10.037, I / I-JI / 14, Zahl 33220 / 22, zum 22. Abschnitt. Terminologie und Systematik. 697 Hierzu führte Kadečka aus: » Die vorgeschlagene Formulierung entspricht den bei der mündlichen Besprechung des allgemeines [ sic ! ] Teiles vereinbarten Grundsät- zen. Sie bildet keine österreichische Forderung. «, ÖStA, AVA, FHKA, Kt 985, Gr. Zl. 10.321 und 10.037, I / I-JI / 14, Zahl 33220 / 22, zu § 325. 698 Vgl Schubert Werner ( hg ), Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts. I. Abteilung Weimarer Republik ( 1918–1932 ). Band 1. Protokolle der Strafrechtsaus-
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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