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172 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
» [ d ]as Gesetz [ dürfe ] nicht etwas Unmögliches fordern [ . ]; bei
der Neigung von Mann zu Mann handele es sich um einen un-
widerstehlichen Trieb; eine Strafvorschrift sei daher von vorn-
herein zum Misserfolg verurteilt und erreiche nichts weiter, als
daß eine große Zahl sonst gesetzestreuer Männer sich ihr gan-
zes Leben hindurch infolge einer unglücklichen, nicht durch sie,
sondern durch die Natur verschuldeten Veranlagung der Gefahr
einer Bestrafung und damit der Vernichtung ihrer bürgerlichen
Existenz ausgesetzt sähen. « 705
Durchsetzen konnte sich die sexualwissenschaftliche Forderung nach
Straflosigkeit zumindest der einfachen mann-männlichen Unzucht je-
doch nicht: Die Strafbarkeit der Unzucht zwischen Männern bedeu-
tete vielmehr » eine Schranke [ . ], die man nicht ohne Schaden für die
Gesundheit und Reinheit unseres Volkslebens hinwegziehen darf. « 706
Nach » deutscher Auffassung « seien geschlechtliche Beziehungen zwi-
schen Männern als » Verirrung « anzusehen: Zerstörerisch für den Cha-
rakter und das sittliche Gefühl würden sie letztendlich zur » Entartung
des Volkes « und zum » Verfall seiner Kraft « führen. Die Verführung der
männlichen Jugend ließe sich nur durch die Strafdrohung eindämmen.
Ebenso müsse der männlichen Prostitution mit aller Schärfe entgegen-
getreten werden, was mittelbar auch eine Bekämpfung des » besonders
gefährlichen homosexuellen Erpressertums « ermögliche. Die gleichge-
schlechtliche Unzucht zwischen Frauen wurde dagegen – wie schon bis-
her im deutschen Recht – nicht unter Strafe gestellt.707
Erneut setzte die Kritik von Dehnow bereits am Titel des Abschnitts
an. Er konnte in der pauschalen Übertitelung als » Unzucht « keine Ver-
besserung erblicken, sachgemäßere Bezeichnungen wären stattdessen
» strafbare geschlechtliche Handlungen « oder » Verbrechen und Verge-
hen gegen die Ordnung des Geschlechtslebens «.708 Die Beibehaltung
der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht zwischen Männern
lehnte Dehnow außerdem entschieden ab: Zu strafen sei lediglich die
705 Amtlicher Entwurf II 135.
706 Amtlicher Entwurf II 135.
707 Vgl Amtlicher Entwurf II 136.
708 Vgl Dehnow Fritz, Archiv für Kriminologie ( Kriminal-Anthropologie und Krimina-
listik ), Bd 77, 1925, 23 f. Kronecker kritisierte die von Dehnow vorgeschlagenen Be-
zeichnungen als » weitschweifig «, vgl Kronecker Ernst, Die Sittlichkeitsverbrechen
im Amtlichen Strafgesetzentwurf, ZStW 1927, 568 ( 571 ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik