Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 172 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 172 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Bild der Seite - 172 -

Bild der Seite - 172 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text der Seite - 172 -

172 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ » [ d ]as Gesetz [ dürfe ] nicht etwas Unmögliches fordern [ . ]; bei der Neigung von Mann zu Mann handele es sich um einen un- widerstehlichen Trieb; eine Strafvorschrift sei daher von vorn- herein zum Misserfolg verurteilt und erreiche nichts weiter, als daß eine große Zahl sonst gesetzestreuer Männer sich ihr gan- zes Leben hindurch infolge einer unglücklichen, nicht durch sie, sondern durch die Natur verschuldeten Veranlagung der Gefahr einer Bestrafung und damit der Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz ausgesetzt sähen. « 705 Durchsetzen konnte sich die sexualwissenschaftliche Forderung nach Straflosigkeit zumindest der einfachen mann-männlichen Unzucht je- doch nicht: Die Strafbarkeit der Unzucht zwischen Männern bedeu- tete vielmehr » eine Schranke [ . ], die man nicht ohne Schaden für die Gesundheit und Reinheit unseres Volkslebens hinwegziehen darf. « 706 Nach » deutscher Auffassung « seien geschlechtliche Beziehungen zwi- schen Männern als » Verirrung « anzusehen: Zerstörerisch für den Cha- rakter und das sittliche Gefühl würden sie letztendlich zur » Entartung des Volkes « und zum » Verfall seiner Kraft « führen. Die Verführung der männlichen Jugend ließe sich nur durch die Strafdrohung eindämmen. Ebenso müsse der männlichen Prostitution mit aller Schärfe entgegen- getreten werden, was mittelbar auch eine Bekämpfung des » besonders gefährlichen homosexuellen Erpressertums « ermögliche. Die gleichge- schlechtliche Unzucht zwischen Frauen wurde dagegen – wie schon bis- her im deutschen Recht – nicht unter Strafe gestellt.707 Erneut setzte die Kritik von Dehnow bereits am Titel des Abschnitts an. Er konnte in der pauschalen Übertitelung als » Unzucht « keine Ver- besserung erblicken, sachgemäßere Bezeichnungen wären stattdessen » strafbare geschlechtliche Handlungen « oder » Verbrechen und Verge- hen gegen die Ordnung des Geschlechtslebens «.708 Die Beibehaltung der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht zwischen Männern lehnte Dehnow außerdem entschieden ab: Zu strafen sei lediglich die 705 Amtlicher Entwurf II 135. 706 Amtlicher Entwurf II 135. 707 Vgl Amtlicher Entwurf II 136. 708 Vgl Dehnow Fritz, Archiv für Kriminologie ( Kriminal-Anthropologie und Krimina- listik ), Bd 77, 1925, 23 f. Kronecker kritisierte die von Dehnow vorgeschlagenen Be- zeichnungen als » weitschweifig «, vgl Kronecker Ernst, Die Sittlichkeitsverbrechen im Amtlichen Strafgesetzentwurf, ZStW 1927, 568 ( 571 ).
zurück zum  Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft