Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 211 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 211 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Bild der Seite - 211 -

Bild der Seite - 211 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text der Seite - 211 -

211 Das österreichische Strafverfahrensrecht in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ und ein vereinfachtes Verfahren in Verbrechens- und Vergehensfällen in erster Instanz vor dem Einzelrichter ermöglicht.866 Das vereinfachte Verfahren vor dem Einzelrichter war ursprünglich lediglich als Proviso- rium gedacht, das den Übergang zu normalen Verhältnissen erleichtern und mit Ablauf des Jahres 1921 außer Kraft treten sollte.867 Tatsächlich wurde seine Geltungsdauer allerdings mehrfach verlängert und lief erst 1926 aus.868 Die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens beschränkte sich auf jene Verbrechen und Vergehen, die nicht in die Zuständigkeit der Schwurgerichte fielen. War aufgrund der Umstände des Falles anzu- nehmen, dass die zu verhängende Strafe nicht strenger als eine Geld- strafe oder eine Freiheitsstrafe von ursprünglich höchstens einem Jahr, später höchstens sechs Monaten 869 sein würde,870 konnte der Staatsan- walt gem § 495 StPO 1873 idF der Strafprozeßnovelle 1918 die Bestrafung im vereinfachten Verfahren beantragen. Sowohl der Einzelrichter als auch das Berufungsgericht waren im vereinfachten Verfahren an dieses 866 Vgl Steininger Einhard in Weinzierl Erika / Ardelt Rudolf ( hg ), Justiz VII 60. 867 Vgl Löffler Alexander, Die Strafprozeßnovelle vom Jahre 1918 ( 1919 ) 2. 868 Durch das Bundesgesetz vom 20. Oktober 1921, betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren ( Strafprozeßno- velle vom Jahre 1921 ), BGBl 1921 / 580; das Bundesgesetz vom 27. November 1922 über die zur Aufrichtung der Staats- und Volkswirtschaft der Republik Österreich zu treffenden Maßnahmen ( Wiederaufbaugesetz ), BGBl 1922 / 843, iVm der Verord- nung der Bundesregierung vom 14. Dezember 1922, betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren in Verbre- chens- und Vergehensfällen, BGBl 1922 / 916, und das Bundesgesetz vom 20. Dezem- ber 1924, betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren in Verbrechens- und Vergehensfällen ( Strafprozessnovelle vom Jahre 1924 ), BGBl 1924 / 459. Die Strafprozeßnovelle 1918 hatte als weitere Ver- einfachungen die Einschränkung des Legalitätsprinzips, die Verminderung der Schreibarbeiten im Übertretungsverfahren sowie die Erweiterung des Mandats- verfahrens vorgesehen. Diese waren im Unterschied zum vereinfachten Verfahren vor dem Einzelrichter als dauernde Einrichtungen gedacht. Vgl dazu sowie im Detail zu den jeweiligen Bestimmungen Löffler Alexander, Strafprozeßnovelle 3 ff. Die Regierungsvorlage ( 577 BlgStenProtNR II. GP ), mit der das Gesetz über das vereinfachte Verfahren in Verbrechens- und Vergehensfällen bis zum Ende des Jahres 1931 verlängert werden sollte, wurde vom Nationalrat nicht verabschiedet, vgl Lißbauer Karl, Die strafrechtliche Gesetzgebung Österreichs seit dem Jahre 1925, ZStW 1930, 716 ( 726 ). 869 Die Strafprozeßnovelle 1924 senkte die höchste zu erwartende beziehungsweise zulässige Freiheitsstrafe auf sechs Monate ( Art I Z 1 ). 870 Nebenstrafen, insbesondere Geldstrafen als Nebenstrafen, waren dabei nicht in Betracht zu ziehen ( § 495 StPO 1873 idF der Strafprozessnovelle 1918 ).
zurück zum  Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft