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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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228 V. Das Verfahren Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Kriminalgerichtsordnung Joseph II. beseitigte 1788 zwar den strafpro- zessualen Teil der Theresiana, sie hielt jedoch weiter am Inquisitions- prinzip fest. Ihre Bestimmungen gelangten über das westgalizische Strafgesetzbuch in das Strafgesetz 1803, das sowohl das materielle Straf- recht als auch das Strafverfahrensrecht in einem einzigen Gesetzeswerk regelte. Wesentliche Änderungen erfuhr das österreichische Strafprozess- recht durch die im Gefolge der 1848 er Revolution erlassene proviso- rische Würthsche Strafprozeßordnung 1850. Anklageprozess, Öffent- lichkeit und Mündlichkeit bestimmten nun das Verfahren, schwere Verbrechen, Pressedelikte und politische Straftaten fielen in die Zustän- digkeit der Geschworenengerichte. Zur Umsetzung des Anklagegrund- satzes wurden Staatsanwaltschaften geschaffen. Die Rückkehr zur ab- solutistischen Herrschaftsform bedeutete auch für die Entwicklung des Strafverfahrens eine Zäsur: Die Strafprozessordnung aus dem Jahr 1853 orientierte sich wieder stark am Strafgesetz 1803 und dem dort veran- kerten Inquisitionsprozess. Noch im selben Jahr erfolgte die Auflösung des Oberlandesgerichtes Linz und die Zuweisung von Österreich ob der Enns an den Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien sowie die Festle- gung des Landesgerichtssprengels Linz mit der Landeshauptstadt Linz und dem Mühlkreis. An ihr sollte sich auch nach dem Untergang der Monarchie nichts ändern. Die Wende zum Konstitutionalismus 1867 schuf schließlich die Grundlage für ein vom Liberalismus des 19. Jahrhunderts geprägtes Strafverfahrensrecht, das für den Abschnitt des Hauptverfahrens den Grundsätzen der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens verpflichtet war. Seine Umsetzung fand es in der 1873 erlasse- nen Strafprozessordnung. Dem Anklagegrundsatz entsprach die gänzli- che Trennung von Richteramt, Anklage und Verteidigung. Das Strafver- fahren selbst wurde vom Prinzip der materiellen Wahrheit beherrscht. Es zerfiel in das Vorverfahren, das der Vorbereitung der Hauptverhand- lung diente, und in die Hauptverhandlung, die den Schwerpunkt des Verfahrens ausmachen sollte. Zur Verhandlung über das Verbrechen der Unzucht wider die Natur waren die Gerichtshöfe erster Instanz be- rufen. Nach dem Untergang der Monarchie übernahm die Republik sowohl deren materielles Strafrecht als auch das Strafverfahrensrecht. Die in weiterer Folge erlassenen Änderungen der Strafprozeßordnung 1873 waren wesentlich von zwei Grundsätzen beherrscht: Der Entlas- tung der Gerichte, der die Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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