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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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294 VII. Von der Anzeige zur Anklage Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ suchungsrichter gestellten Fragen sollten nur dann in das Protokoll aufgenommen werden, wenn sie zum Verständnis der Antwort erforder- lich waren.1271 In den Vernehmungsprotokollen wurden die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen also nicht wortwörtlich niedergeschrieben. Auch das Frage- und Antwortschema der Voruntersuchung bildeten sie gemeinhin nicht ab. Nur wenn zu erwarten war, dass ein Protokoll in der Hauptverhandlung verlesen werden musste oder es für die Beurteilung der Sache wichtig war, waren die Ausdrücke des oder der Vernommenen wörtlich anzuführen.1272 In allen anderen Fällen sollten die Antworten der vernommenen Personen » erzählungsweise « aufgenommen und bei der Darstellung die » historische Ordnung « 1273 eingehalten, die festzu- stellenden Vorgänge also in chronologischer Reihenfolge angegeben werden. Allerdings nahm man an, dass die Mehrzahl der zu vernehmen- den Personen gar nicht in der Lage war, » einen Hergang in klarer Weise und die Begebenheiten in geordneter Reihenfolge zu erzählen, sondern sich in verworrener, widerspruchsvoller und unzusammenhängender Rede ergehen « 1274 würden. Daher empfahlen die Instruktionen über die Abfassung von Vernehmungsprotokollen, das Protokoll erst dann zu dik- tieren, wenn der Gegenstand der Vernehmung » durchgesprochen und möglichst klargestellt ist. « 1275 Um Missverständnisse und Zweideutig- keiten zu vermeiden, sollten die Aussagen in direkter Rede wiedergege- ben werden.1276 Die Verwendung der ersten Person Singular erleichterte freilich nicht nur die Lesbarkeit der Vernehmungsprotokolle: Sie sug- gerierte auch, dass es sich um eine wörtliche Wiedergabe des Gehörten 1271 Fragen, durch die den Zeugen und Zeuginnen Tatumstände vorgehalten wurden, die erst durch ihre Antwort festgestellt werden sollten ( Suggestivfragen ), galt es zu vermeiden. Mussten sie gestellt werden, so waren sie im Protokoll ersichtlich zu machen, vgl § 167 beziehungsweise § 200 StPO 1873. 1272 Vgl Vargha Julius, Strafprozessrecht 2 282. 1273 Vgl Seefeld Carl, Protokoll 4 17. 1274 Seefeld Carl, Protokoll 4 13. 1275 Seefeld Carl, Protokoll 4 13. Siehe auch Höpler Erwein, Die Protokollierung im Vor- verfahren, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 67, 1916, 198 ( 207 f ). Habermas weist nach, dass das Wissen um die Konstruiertheit von Verneh- mungsprotokollen nicht erst Ergebnis der neueren Forschung ist, sondern bereits den zeitgenössischen Juristen bewusst war, mit welchem Konstruktionsaufwand Protokolle hergestellt wurden, vgl Habermas Rebekka, Diebe 156 ff. 1276 Vgl Seefeld Carl, Protokoll 4 17. Höpler Erwein, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 67, 1916, 213. Siehe auch die Instruktionen bei Lichem Arnold, Aus- forschungsdienst 8. Es handelte sich allerdings bei den in den Anzeigen der Gendar- merie aufgenommenen Zeugenaussagen nicht um » Protokolle « im juristischen Sinn. Diese mussten unterfertigt sein, ihre Aufnahme war der Gendarmerie untersagt.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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