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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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336 VIII. Hauptverhandlung und Urteil Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ handlungssälen auch Platz für das landesgerichtliche Archiv 1516 sowie » die hinlänglichen Räume für Gefängnisse. « 1517 War das Landesgericht bis dahin im Land- und Rathaus untergebracht gewesen, vollzog dieses » großartige Gerichtsgebäude « 1518 nun auch eine räumliche Trennung zwischen Justiz und Verwaltung. Mit seiner klaren, strengen Bauweise versinnbildlichte es den Anspruch der Rechtsprechung auf Objektivi- tät und Authentizität.1519 Doch nicht nur in der äußeren Gestaltung neu geschaffener Justizbauten trat die » Stein gewordene Rechtskultur « 1520 zu Tage: Sie äußerte sich ebenso in der Gestaltung der Verhandlungs- räume, die das erkennende Gericht den Angeklagten gegenüberstellte. Gleichzeitig wurde die dominierende Stellung der Richter, insbeson- dere des Vorsitzenden der Hauptverhandlung, durch die – häufig er- höhte – Position des Richtertisches betont und Parteiöffentlichkeit und Volksöffentlichkeit streng voneinander getrennt.1521 Am Verfahren unbeteiligte Personen blieben auf passives Zuhören und Zusehen be- 1516 Vgl Zibermayr Ignaz, Das oberösterreichische Landesarchiv in Linz im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte ( 1950 ) 159. 1517 Donau-Zeitung vom 31. Juli 1859. Die Gefängnisse wurden durch die in den Jahren 1861–64 erbaute Justizanstalt ergänzt, die unmittelbar an das Landesgericht an- schloss und als modernstes Gefängnis der österreichisch-ungarischen Monarchie galt. Auch für die in der Dezemberverfassung 1867 garantierten » Schwurgerichts- Verhandlungen « wurde die räumliche Ausstattung des Gerichtsgebäudes als » vor- läufig zureichend « erachtet und » auf die Benutzung der Prunnerstifts-Lokalitäten zu dem angedeuteten Zweck nicht weiter reflektirt «, Tagespost vom 13. Mai 1868. 1518 Donau-Zeitung vom 31. Juli 1859. Die oberösterreichische Handels- und Gewer- bekammer zeigte sich dagegen von dem neuen Gerichtsgebäude weniger beein- druckt. In ihrem Hauptbericht verwies sie darauf, das Bauwerk sei » ohne Ein- vernehmung von Privat-Sachverständigen « zustande gekommen, darüber hinaus erübrige sich ein weiteres Eingehen auf die Gestaltung des Bauwerks, » nachdem es sich Jedermann besehen kann. «, Hauptbericht der Handels- und Gewerbekam- mer für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns für die Jahre 1857, 1858 und 1859 ( 1860 ) 131 f ( Hervorhebung im Original ). Die Tages-Post zählte den » Justizpa- last in der Welsergasse « zu jenen Gebäuden, die » nur der äußersten Nothwendig- keit abgerungen « worden waren, Tagespost vom 24. April 1868. 1519 Zur Architektur von Gerichtsgebäuden siehe Gephart Werner, Recht 238 ff. 1520 Vgl Gephart Werner, Recht 241, der von » versteinerter Rechtskultur « spricht. 1521 Ab 1930 bestimmte die Geschäftsordnung für erst- und zweitinstanzliche Gerichte, dass bei der Einrichtung von Verhandlungssälen und -zimmern » auf die Würde des Gerichts und die den Parteien zukommende Stellung Bedacht zu nehmen « sei, § 59 Abs 1 Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 1. März 1930, womit im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern und dem Rechnungshofe eine neue Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz ( Geo.) erlassen wird, BGBl 1930 / 74.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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