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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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389 Zusammenfassung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ der Regel » mangels berücksichtigungswürdiger Gründe « kein Erfolg beschieden. Vor allem hinsichtlich der Strafmilderungsgründe, deren Berücksichtigung §§ 46 f StG 1852 bereits bei der Strafbemessung im Urteil vorsahen, schien kaum Raum für die nachträgliche Gewährung eines Gnadenaktes zu bestehen.1780 Ansuchen um gnadenweise Straftil- gung wurden meist mit der Begründung abgelehnt, dass die im Urteil bestimmte Probezeit noch nicht abgelaufen war. Nur in einem einzigen Fall wurde eine bedingte Begnadigung,1781 in drei weiteren Fällen eine Tilgung der Verurteilung ausgesprochen.1782 F. Zusammenfassung Mit der Verkündung des Urteils konnte das Gericht seine einmal getrof- fene Entscheidung nicht mehr verändern. Angeklagten und Staatsan- walt stand es dagegen offen, durch das Erheben eines Rechtsmittels bis zum Eintritt der Rechtskraft zu versuchen, eine höhere Instanz durch das Erzählen einer Gegengeschichte zur Aufhebung oder Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu bewegen. Worauf sich diese Ge- generzählungen beziehen konnten, war durch die strafverfahrensrecht- lichen Vorschriften von vorneherein eingeschränkt. Da der reformierte Strafprozess auf den Prinzipien der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens sowie der freien Beweiswürdigung beruhte, ließen sich mit dem Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde nur Rechtsfragen, nicht aber Tatfragen zur Sprache bringen. Darüber hinaus ermöglichte es das Rechtsmittel der Berufung, das richterliche Ermessen bei der Strafbemessung einer höherinstanzlichen Kontrolle zu unterziehen. Le- diglich die so genannte volle Berufung gegen Urteile im vereinfachten 1780 Vgl Kesper-Biermann Sylvia in Vormbaum Thomas ( hg ), Jahrbuch 26. Johann P. führte auch selbst an, dass » [ a ]lle Gründe aus denen [ s ]ein Fehlen erwuchs, [ … ] von [ s ]einem Richter voll und ganz gewürdig « worden waren und zu einer bedingten Verurteilung geführt hatten, um deren gnadenweise Nachsicht er nun ersuchte, OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Gnadengesuch vom 19. November 1929. 1781 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 305, Vr VI E 460 / 24, Mitteilung vom 30. Oktober 1925. 1782 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Mitteilung vom 13. Mai 1933; ein frühe- res Gesuch um gnadenweise Tilgung war offenbar abgewiesen worden, siehe den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 24. Februar 1930. Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 370, 6 Vr 319 / 31, Tilgung der Strafe am 26. April 1935. Vgl OÖLA; BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1576 / 30, Mitteilung vom 17. Juli 1939; dagegen war einem früheren Gesuch um Strafnachsicht keine Folge gegeben worden, siehe Mitteilung vom 3. August 1931.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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