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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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404 X. Schlussbetrachtung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ folgungsbehörden wie auch jenes der Beschuldigten regulierten. Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Sprechsituationen gibt auch Aufschluss darüber, wie außerjuristisches Wissen in den Strafprozess einfließen konnte und welche Wirkung es dort entfaltete. Die Unter- suchung der einzelnen Sprechsituationen im Rahmen von Unzuchts- verfahren macht außerdem deutlich, welche Diskrepanzen während des Untersuchungszeitraums hinsichtlich der Anerkennung weibli- cher sexueller Autonomie bestanden. Das Strafrecht sah Frauen beim Delikt der gleichgeschlechtlichen Unzucht prinzipiell als mögliche Tä- terinnen an. Die Sexualwissenschaft erachtete Frauen untereinander zwar zu geschlechtlichen Handlungen für fähig, die bis zu einem » Ae- quivalent des Coitus « 1798 reichen sollten, allerdings führte man deren Auftreten weniger auf eine innere Veranlagung als vielmehr auf eine Enttäuschung durch männliche Sexualität und auf charakterliche Ver- dorbenheit zurück. Der diagnostische Blick richtete sich deshalb nur selten auf weibliche » unzüchtig Handelnde « – wo er es tat, traf er meist Frauen, die die gesellschaftlichen Geschlechtergrenzen bereits zuvor überschritten hatten. Vor diesem Hintergrund entspann sich die juris- tische Praxis, in der verschiedene, mitunter widersprüchliche Wissens- bestände zusammenliefen. Sie orientierte sich weitgehend an konven- tionellen Verständnissen von Geschlecht, von sexueller Aktivität und Passivität, nahm Unzucht zwischen Frauen kaum wahr und stieß wenn, dann meist dort auf sie, wo von vorneherein mit weiblicher Devianz und Transgression zu rechnen war. Weibliche und männliche » unzüchtig Handelnde « fanden damit als soziale Akteurinnen und Akteure unter- schiedliche diskursive Rahmenbedingungen vor. Diese beeinflussten ihre Möglichkeiten, als strafrechtliche Subjekte in einem konkreten Strafverfahren zu sprechen und vorhandenes Wissen über » unzüchtige Handlungen « in Aushandlungs- und Verhandlungsprozessen zu nut- zen. Die unterschiedlichen Gegebenheiten, mit denen Akteurinnen und Akteure aufgrund von hegemonialen Geschlechterverständnissen kon- frontiert waren, wirkten aber ihrerseits auch auf den juristischen und den sexualwissenschaftlichen Diskurs zurück und bestimmten die Art und Weise, wie über weibliche und männliche » unzüchtig Handelnde « gedacht und gesprochen wurde. 1798 Krafft-Ebing Richard von in Wissenschaftlich-humanitäres Comtée ( hg ), Jahrbuch 23.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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