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Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
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Seite - 43 - in Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung

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43 Das unbeschränkte Recht der Fischerei besitzen nämlich: u) d« Herrsch. Grabenhofen, und zwar am linken Murufer, angefangen '.'cm letzten Ablaßftuder des dortigen Mühlgan- aes, dem Kalvarienberge gegenüber, bis zur i>iasse nächst der Kienrcich'scl'en Papiermühle, mit Einschluß des in diese Strecke fallenden Mühlganges; 1)) das Gut Lenzenhof, von dem letzteren Pnnctc an bis zur mittleren Murbrücke, den untersten Theil des genann- ten Mühlganges mit eingeschlossen; dieses besitzt auch am rechten Nfer das Fischerei-Recht von der Magdalenen- Kapelle des Kalvarienberges an bis zu jenem, ungefähr 299 Schritte davon entfernten Puncte, auf dem einst das sogenannte Salniter-Häuschen gestanden ist, und dann wieder noch weiter stromabwärts vom Tteinbeisgäß- chcn an der sogenannten Echneidcrländc bis zur mittle- ren Murbrückc; doch übt seit undenklichen Zeiten in der Strecke von der Arsuliner-Vastei bis zur nächsten Mur- brücke, und zwar auf beiden Flußseilen das Recht des Mitsischcns auch c) die Herrsch. Eggenberg aus; dieser steht aber außerdem noch das ausschließliche Necht der Fischerei zu: am rech- ten Nfer von dem erwähnten Puncte des ehemaligen Sal- niter-Häuschens bis zum Stcinbeisgäßchcn; und in der ganzen Breite des Stromes, dann in allen Seitenarmen und Mühlgängcn von der letztgenannten Murbrücke an bis zu den südlichsten Gräiupuncten des Grätzer-Pomörmms '). Das Necht des Mitfischcns in den vorstehend erwähn- ten Strecken üben einige andere Herrschasten theils fortwäh- rend, thcils nur zu gewissen Zeiten und in bestimmten Arien aus, als: n) die Herrschaft Kaiubach das Recht des Schnursischens von Frohnleiten bis Nildcn, also durch das ganze Grä- tzer - Pcmörium hindurch; jedoch in der ganzen Strecke nur durch einen einigen Fischer und nur im Hauptstro- me der Mur, keineswegs aber in ihren Seitenarmen. Theilt sich der Strom in zwei cder melirc Arme, so darf er nur da dieses Recht üben, wo die Plätten und Floße fahren, da alle übrigen Theile des Flusses als Seiten- arme angesehen werden; dieselbe Herrschaft hat auch das l) Ic„sc,ts r>rs>>b>'„ tic Fischcrc! - Rcchle dicscr Herrschaft aufzuzählen, , l>cgt ai!l>lrh>Ub dcr Granzcn d,ciVi Wertes.
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Grätz Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Titel
Grätz
Untertitel
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Autor
Gustav Schreiner
Verlag
Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1843
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.55 x 20.25 cm
Seiten
638
Schlagwörter
Graz, Steiermark, Stadt
Kategorien
Geschichte Chroniken
Geschichte Vor 1918
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