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Das Handbuch des Österreichers
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Volkswlrtachaftslehrer J usli erscheint in besonderer Weise als Systematiker. Sein wichtigstes Werk ist die "Staatswirtschaft'· (in 1. Auflage 1755 auf dem Büchermarkt erschienen). Seine Staatslehre entwickelt er am reinsten in dem Buch ,.Die Natur und das Wesen der Staaten" (1760). Für ihn ist die Familie der Urgrund des staatlichen Lebens. Er nimmt eine Verlt·agstheoric an, nach der sich Volk und lien scher als zwei ,·erschiedene Rechtssubjekte gegenüberstehen. Das Volk hat da- her das Recht, Kontrolle an der Regierungstätigkeit dc-; Fürsten zu üben und ist auch berechtigt, seinen Aurtrag zur Ausübung der höchsten Ge)valt zurück- wzifhen. Eine Gerichtshoheit über den Landesherrn steht ihm jedoch nicht zu. Der letzte Zweck des Staates ist die Beförderung der "allgemeinen Glück- seligkeit'·. In diesem Sinne verlangt Justi eine günsti- ge Verteilung der Nahrungszweige auf Stadt und Lan· I, Be" ölkerungsvermehrung '(auch durch Hcran- zicllllng von Ausländern) und Einschränkung der ;\1ajorale und Fideikommisse, also des Großgrund- bc~ilzcs. Er ist fest von der übedegenheil des bäuer- lichen Kleinbetriebes über die Domänenwirtschaft überzeugt. Im Gegensalz zu den Physiokralen (griech. Physis =~ Natur, kralein = herrschen), deren Ideal der Agrarstaat war, verficht er weiter die Notwen- digkeil einer Industrialisierung, ohne die eine Be- völkerungsvermehrnng nicht denkbar sei. "Ein Land, da. nur Ackerbau und Viehzucht hat, erfordert rine sehr mäßige Anzahl H:inde. um die Oberfläche der Erd•! zu diesem Endzweck zu bearbeiten" (Justi : "Von den Manul'akluren", 2. Auflage, 1780). Ganz modern mutet es uns an, wenn er weiter die Auf- stellung eines Gesundheilsamtes fordert, das die hygienischen Verhältnisse zu überwachen habe. Es müsse Anzeigepflicht l'lir jede Krankheit herrschen, 320
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Das Handbuch des Österreichers
Titel
Das Handbuch des Österreichers
Herausgeber
Ernst Görlich
Verlag
Österreichischer Kulturverlag
Ort
Salzburg
Datum
1949
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
8.1 x 12.1 cm
Seiten
376
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