Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Historische Aufzeichnungen
Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 26 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 26 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Bild der Seite - 26 -

Bild der Seite - 26 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Text der Seite - 26 -

26 II. Das Wiener Handwerk vom 13. Jahrhundert bis zum Jahre 1527 älteren Stadtbüchern und diversen Urkunden zusammengetragen, als Aussteller der Texte finden sich ausschließlich der Landesfürst oder – in den meisten Fällen – Bürgermeister und Rat von Wien. Die älteste im Wiener Handwerksordnungsbuch eingetragene Ord- nung – jene der Zaumstricker – stammt noch aus demselben Jahr wie der genannte Erlass Rudolfs, also aus 1364105. Im Gegensatz zu den herzoglichen Verordnungen werden hier bereits wieder Bedingungen an die Ausübung eines Gewerbes gestellt, wenngleich noch nicht von einem verpflichteten Beitritt zur Zeche gesprochen wird. In jedem Fall muss ein Zaumstrickermeister laut dieser Ordnung urkundlich einen guten Leumund nach- weisen106, weiters ist er dazu verpflichtet, das Bürgerrecht zu gewinnen. Im zweiten Arti- kel wird überdies eine Qualitätskontrolle der hergestellten Waren durch Beschaumeister eingefordert107. Diese Einschränkungen sind zwar im Vergleich zu späteren Verfügungen über den Gewinn des Meisterrechts noch weniger streng, legen jedoch bereits die Grund- lage für ein baldiges erneutes Aufleben der Zechen in Wien108. Bereits in den kommenden Jahren erließ der Rat zahlreiche Ordnungen für Hand- werker, die sich, wie die Narrationes dieser Texte berichten, vor allem darüber beschwert hatten, dass zu viele Fremde nach Wien kämen und dort ihre Waren feil bieten würden, wodurch das in der Stadt ansässige Handwerk geschädigt werde. Am 5. August 1367 brachten die beiden Gürtlermeister Jans von Prag und Peter von Würzburg diese Klage vor den Rat109, im darauffolgenden Jahr ist ähnliches von den Schneidern110, Taschnern111 und von den Messerern112 zu hören. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Rats glei- chen sich vor allem in dem Punkt, dass einerseits nur mehr Wiener Bürgern die Ausübung des Handwerks gestattet, zum anderen aber auch eine strenge Qualitätskontrolle der Wa- ren gefordert wurde, die Vertreter des betreffenden Wiener Handwerks durchführen sol- len. Am umfangreichsten gestaltet sich hierbei der betreffende Artikel der Taschner, in dem neben dem Bürgerrecht und einem guten Leumund auch ein Beitritt zur Zeche als Voraussetzung zur Ausübung des Handwerks gefordert wird113. Bei den Gürtlern wird 1367 zwar kein Erwerb der Zechmitgliedschaft erwartet, jedoch sollte der angehende verantwortlich sein, die heute unter der Bezeichnung Copeybuch der gemainen Stat Wienn bekannt ist. Dieses bis 1464 fortgeführte und zwei Bände umfassende Stadtbuch ist heute nicht mehr im Original erhalten. Teile des von 1440 bis 1453 reichenden Bandes wurden vom Wiener Hofbibliothekar Adam Franz Kollár (1718–1783) unter der Bezeichnung: Publicorum Actorum Commentarii Civitatis Vindobonensis abgedruckt, siehe ders., Ana- lecta 2 827–1404. Eine Abschrift des zweiten Bandes dieser Sammlung wurde vom kaiserlichen Hofarchivar Ferdinand von Freysleben (gest. 1788) angelegt, die im Archiv des Stifts Klosterneuburg aufbewahrt wird und auf deren Grundlage Hartmann Joseph Zeibig eine Edition der von 1454 bis 1464 überlieferten Stücke veröf- fentlichte, siehe FRA II/7. Vgl. zu der Tätigkeit Hirssauers in der städtischen Kanzlei Schuster, Rechtsleben 383; Uhlirz, Quellen 45f., 78f.; unten S. 53f. 105 Siehe Nr. 115. 106 Siehe Nr. 115 Art. 1; allgemein dazu unten S. 125–129. 107 Siehe Nr. 115 Art. 2. 108 Während Zatschek, Handwerksordnungen 11, die Zaumstrickerordnung in diesem Sinne inter- pretiert, sieht Uhlirz, Gewerbe 610, die Verfügungen über den Zugang zur Zaumstrickermeisterschaft als weitgehend auf einer Linie mit den Bestimmungen Rudolfs IV. von 1361 und 1364 an. Auf Zatschek aufbau- end, beurteilt Baum, Rudolf IV. 249, die Bestimmungen der ersten beiden Artikel der Ordnung als Beginn des erneuten Aufblühens der Zechen. 109 Siehe Nr. 88. 110 Siehe Nr. 77. 111 Siehe Nr. 94. 112 Siehe Nr. 99. 113 Siehe Nr. 94 Art. 1; vgl. zum frühen Beleg der Taschnerzeche Zatschek, Handwerk 26.
zurück zum  Buch Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)"
Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das Wiener Handwerksordnungsbuch