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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 164 -
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164 IV. Inhaltliche Aspekte kauf dar, der letztendlich auch vor der Preisbildung nicht Halt machte1161. Die Kontrolle der Getreide- und Mehlpreise war vor allem deswegen von großer Wichtigkeit, da sich die Verkaufspreise von Brot nach ihnen richteten. In sogenannten teichungen wurde ein bestimmtes Gewicht für einen gewissen Preis festgesetzt, es wurde also das Gewicht er- rechnet, das um eine bestimmte Summe verkauft werden konnte1162. Dadurch war zwar das Gewicht variabel, die Preise blieben jedoch in konstanter Höhe1163. Anfangs orien- tierten sich diese in den Teichungen ermittelnden Brotpreise an den Getreidepreisen1164, nach 1443 dann an den Mehlpreisen1165. Eine im HWOB überlieferte Ordnung für die Bäcker, die nach 1443 entstanden sein muss, ermahnt die Bäcker jedenfalls, sich beim Brotverkauf an die Teichung nach dem Mehlpreis zu halten1166. Der Brotpreis wurde re- gelmäßig durch die Kontrolle des Gewichts überprüft, die an der städtischen Brotwaage stattfand1167. Ähnlich dem Brotpreis lag auch die Festlegung und Kontrolle des Fleischpreises im Interesse der städtischen Obrigkeit. Eine durch Bürgermeister, Rat, Richter und durch die Genannten der Stadt Wien für die Fleischhauer erlassene Ordnung von 1459 beschreibt diese Kontrollmechanismen detailliert1168. Der Verkauf von Fleisch soll ohne Ausnahme nach dem Gewicht erfolgen (Art. 1), wobei zwei wöchentlich am Viehmarkt anwesende und durch die Stadt besoldete Fleischbeschauer den Auftrag haben, viermal im Jahr den Fleischpreis nach dem Preis des Viehs abzüglich der für die Fleischhauer entstandenen Unkosten durch die Schlachtung festzusetzen (Art. 2)1169. Wenn sich die Fleischhauer 1161 Die Mehlpreise müssen nach einer in die Mitte des 15. Jhs. zu datierenden Ordnung für die Bäcker und Melber zentral in der Mehlgrube im Beisein bzw. durch die Zechmeister der Bäcker festgesetzt werden. Die Mehlverkäufer (Melber) sollen sich an diese festgesetzten Preise halten. Siehe Nr. 194 Art. 8. 1162 Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 21; Brunner, Finanzen 212. 1163 Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 21; Bauer, Märkte 13, 274; Berthold, Brotsatzungen 23f. 1164 Die Teichungen nach dem Getreidepreis gab es nach Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 21, jedenfalls vor 1427, nach Brunner, Finanzen 212, gehen sie auf das 14. Jh. zurück; der Meinung Brunners schließt sich auch Berthold, Brotsatzungen 27, an und verweist auf eine in der ÖNB (Ser. n. 2584) liegende Handschrift, die diese Satzung enthält. In der Ordnung für die Bäcker von 1429 ist davon die Rede, dass sich die Bäcker bei ihrem Brotpreis an der auf dem Getreidepreis basierenden Teichung (nach dem rechten traidkauf und nach der deichung auf den kauf ) orientieren sollten, siehe dazu Nr. 193 Art. 2. 1165 Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 21, sieht bereits im Jahr 1435 erstmals Ansätze für eine Orientierung nach den Mehlpreisen, doch dürfte sich diese Vorgangsweise erst ab 1443 tatsächlich durchgesetzt haben. Für die angesprochene Teichung siehe EB fol. 131r–136v; Schalk, Quellenbeiträge 476–482; Opll, Eisenbuch 67. Siehe auch Schalk, Quellenbeiträge 483–489, für Drucke weiterer Teichungen des 15. und 16. Jhs., die auf Mehlpreisen basieren. In anderen Städten orientierten sich die Teichungen jedoch auch weiterhin an den Getreidepreisen, z. B. in Nürnberg, wo ebenso im Jahr 1443 eine neue Brotordnung erlassen wurde, vgl. dazu Groebner, Ökonomie 76–84; Berthold, Brotsatzungen 26f. 1166 Siehe Nr. 194 Art. 3. In der Bäckerordnung des Jahres 1429 ergänzt eine spätere Hand an geeigneter Stelle neben der Zeile, dass sich der Brotpreis nach dem Mehlpreis (nach der teichung des melkaufs ) richten soll; die ursprüngliche Version gibt noch den Getreidepreis (nach dem rechten traidkauf ) als Orientierung an; siehe Nr. 193 Art. 8 Anm. j. 1167 Die Herren an der Brotwaage werden bereits in der Bäckerordnung von 1429 erwähnt (Nr. 193 Art. 8), ebenso wie in der Ordnung, die nach dem Jahre 1443 anzusetzen ist (Nr. 194 Art. 4, 9). Die Amtsträger stammten offenbar aus den Reihen der Genannten, wie Brunner, Finanzen 213, hervorhebt. Siehe dazu auch Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 21 Anm. 174; Berthold, Brotsatzungen 24. 1168 Siehe Nr. 287; zu den ebenfalls vom Rat bestellten Fleischbeschauern der Stadt Zwettl von der zweiten Hälfte des 16. Jhs. bis 1785 vgl. Schmidt, Marktbeschau 131–134. 1169 Siehe dazu auch Brunner, Finanzen 212. Vgl. zu den Aufgabengebieten der Fleischbeschauer auch den entsprechenden Eid: Nr. 356. Die Kontrolle des Fleischpreises und der Qualität des geschlachteten und
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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