Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Historische Aufzeichnungen
Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 169 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 169 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Bild der Seite - 169 -

Bild der Seite - 169 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Text der Seite - 169 -

IV.5. Weitere Ordnungen 169 IV.5.3. Sicherheit und Zusammenleben: Vorstadt-, Tor- und Mauerbewachung, Banntaiding der Bewohner des Unteren Werds Wie bereits weiter oben besprochen1212, galt es als Grundpflicht der Bürger, zu denen auch die Handwerksmeister zählten, der Stadt Wehr- und Sicherheitsdienst zu leisten. Die Stadtverwaltung erließ jedoch ab dem 15. Jahrhundert zunehmend umfangreichere Sicherheitsordnungen, die auf eine allgemeine Organisation des Wacht- und Wehrsystems abzielten. An erster Stelle ist hier die Ordnung der geschworenen Vierer vor den Toren von 1432 zu nennen1213. Diese Gruppe aus vier ehrbaren Männern pro Vorstadtgebiet – also jeweils in einem bestimmten Bereich vor den vier Haupttoren Stubentor, Widmertor, Kärntner- tor und Schottentor – soll von der Gemein jedes Jahr zu Weihnachten gewählt und am ersten Ratstag nach Weihnachten durch den Stadtrat nach erfolgter Eidesleistung1214 be- stätigt werden; zwei der erwählten Vierer pro Stadttor bleiben auch im kommenden Jahr in diesem Amt, zwei andere werden neu gewählt (Art. 1). Die in der Ordnung genannten Aufgabengebiete der geschworenen Vierer sind vielfältig. Anscheinend gibt es einen fixen Termin für die jährliche Beschau aller Feuerstätten, und zwar die Zeit zwischen dem ers- ten und dem 29. September, also vor Beginn der Heizperiode; eine laufende Beschau der Feuerstätten ist jedoch ebenso üblich, um mögliche Brandherde rechtzeitig zu erkennen und die Brandgefahr zu beseitigen (Art. 2). Vor dem vierten Fastensonntag, dem Sonntag Laetare, müssen die Vierer in ihren Zuständigkeitsbereichen auch alle Wege, Gräben und Fußpfade (stigel ) besichtigen sowie ungewöhnliche bzw. verbotene Bauten und Wege an- zeigen, die Besitzer derselben zur Änderung anhalten und bei Nichtbefolgung bestrafen (Art. 3). Haus- und Grundstücksbeschau (Art. 4, 5) zählen also wohl zu den Hauptagen- den der Vierer. Bei Fragen von Grenzziehungen infolge von Grundstücksteilungen kön- nen sie ebenfalls anwesend sein (Art. 7). Die Vierer sind auch berechtigt, einen Weingar- ten ze reys zu sagen, also den Grund infolge einer unsachgemäßen Bebauung einem neuen Besitzer zu übertragen (Art. 8)1215. Bei der Beschau und als Merkmal für einen negativ beschauten Grund, bei dem Änderungen zu erwarten sind, stoßen die Vierer offenbar ein erkennbares Zeichen (march oder krewtz) in den Boden, das vom Grundstücksbesitzer nicht entfernt werden darf (Art. 3, 11). Für all diese Leistungen der Vierer müssen die betroffenen Personen eine Abgabe in genau festgelegter Höhe entrichten. In Summe kann also gesagt werden, dass die Vierer vor den Toren sowohl Zustän- digkeiten im Brandschutz als auch in der Grundstücks- und Hausbeschau hatten; ihr Zuständigkeitsbereich lag in den Vorstädten Wiens. Für den Bereich innerhalb der Stadt- mauern wurden ab 1454 eigene Amtsträger bestellt, die ähnliche Aufgabengebiete inne- hatten wie die Vierer vor den Toren: die geschworenen Werkleute1216. Spätestens ab 1522 sind in Wien auch sogenannte Feuerrufer als von der Stadt besoldete Wachtkräfte nach- 1212 Siehe oben S. 119–121. 1213 Siehe Nr. 232. Siehe zu den Aufgaben der Vierer auch Czeike, Feuerlöschwesen 30; Pils, Brandge- fahr 187; Kowarsch-Wache, Feuerbeschau 151. 1214 Siehe Nr. 54. 1215 Vgl. zu diesem Ausdruck DRW 11 (2003–2007) 764f. 1216 In diesem Jahr wurde für die Stadt Wien eine Feuerordnung erlassen, Druck: FRA II/7 6–9; Rechte und Freiheiten 2, ed. Tomaschek Nr. CLIV. Siehe zu diesen und ausführlich zu anderen Bestimmungen der Ordnung von 1454 auch Czeike, Feuerlöschwesen 34–38. Für die im HWOB überlieferten Eide der Werkleute siehe Nr. 46; 52; 354; oben S. 156.
zurück zum  Buch Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)"
Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das Wiener Handwerksordnungsbuch