Seite - 549 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
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Glossar 549
prennen, durch die zend: das „Ausbrennen durch die Zähne“ als Strafe, also ein Durchstechen der
Wangenbzw. eineBrandmarkungaufdenBacken53.
Primzeit (preimzeyt): sechsUhr inderFrüh54.
Profanter s. unterMesserwerk
Brückenmeister: ein seit der Errichtung der großen Donaubrücke (1439) nachweisbares Amt, das
fürdieÜberwachungundInstandhaltungderselbenebensowie fürdieEinhebungderBrücken-
maut zuständig war. Anfangs gab es zwei, ab 1476 nur einen Amtsträger. Die Stadtordnung
von 1526 legte fest, dass der Brückenmeister nur mehr aus dem Äußeren→Rat oder aus der
Bürgerschaft berufenwerden sollte.AlsKontrollorgan fungierteder→Gegenschreiber55.
Brünieren (prunìren, brunyeren): ein Metall glänzend machen, polieren; Gold wird beispielsweise
über eineglatteFlächegestrichenunddannmitdemPolierstahlpoliert56.
Brünner:HerstellervonPanzernundvonweiterenRüstungsteilen,gleichbedeutendmitSarwerkern
(sarwurher). Eine Brünne war eine aus Platten gefertigte Schutzwaffe57. Die Brünner verloren
um1400anBedeutung,währenddie→Plattner sich immermehrdurchsetzenkonnten58.
Brustleder (prustleder): ein Teil des→Stechzeuges, nämlich der Vorbug, also die Brustabdeckung
desPferdes59; s. auch kienraiffl,Rosskopf, Stechsattel, Stechzeug.
Buchfeller (puchveler):Hersteller vonPergament60.
Bürgerbäcker (purgerpekchen):GruppevonBäckern,die ihrGebäcknicht fürdenallgemeinenVer-
kauf, sondern gegen einen entsprechenden Lohn speziell für den Hausbedarf ihrer Kundschaft
backendurften61.
pulian:Kuppler,Zuhälter62.
Burgfried: städtischer Gerichts-, Hoheits- und Steuerbezirk; die Wiener Burgfriedgrenze endete
nicht anderStadtmauer, sondern schlossdieVorstädtemit ein63.
C,Ch,K
Käufel: Altkleiderhändler64, aber auch Verfertiger gewisser Kleidungsstücke wie→Nestelkittel
(Nr.248).
Kammeramt: Bereits seit dem Ende des 13. Jahrhunderts sind zwei Kämmerer in der Stadtverwal-
tungnachweisbar,diezunächstnurfürdieVerwaltungvonGebührenundStrafgeldernzuständig
waren. Erst ab 1418 wurde ihre Zuständigkeit auf das gesamte städtische Finanzwesen ausge-
dehnt. 1485 folgte die Teilung in Ober- und Unterkammeramt. Der Oberkämmerer war fortan
für die Abrechnung der Einnahmen aus Steuern, Mauten, Strafgeldern und der Ausgaben für
städtische Funktionäre, Geschenke und Reisen, der Unterkämmerer für das Bauwesen zustän-
dig65.
kanschaft, konschaft:Ehe66.
53 M ,RechtsarchäologieEuropas153.
54 DWB 13 (1889)2128f.
55 B
, Finanzen117f.;P
,Ratsbürger24;P
,Verfassung74.
56 A
,Wörterbuch11221f.; FWB 4 (2001)1268.
57 F ,Beiträge252.ZudenSarwerkernvgl. DWB 14 (1893)1803.
58 U ,Gewerbe649.
59 DWB 26 (1951)940.
60 FWB 4 (2001)1322.
61 B
,Märkte13.
62 FWB 4 (2001)1374.
63 C
, LexikonWien1516f.
64 P
,Beiträge36.
65 C
, LexikonWien4432.
66 DWB 11 (1873)1742.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen