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Handwörterbuch der Philosophie
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154 Eigentum — Einbildungskraft. im Begriff des einen Dinges (s. d.) mit vielen Eigenschaften einen Widerspruch, den er dadurch löst, daß er die E. aus Beziehungen des Dinges zu anderen Dingen ableitet. Daß die E. den Dingen nur im Zusammenwirken mit anderen unter bestimmten Bedingungen zukommen, betonen LOTZE (Gr. d. 1887, S. 17), GOLDSCHEID U. a. Als Wirkungsweisen der Dinge bestimmen die E. HÖFFDING, JERUSALEM („potentielle Wirkungen"), NIETZSCHE U. a.; vgl. SCHUBERT-SOLDERN (Gr. einer (Erkenntnistheorie, 1884, S. 132 ff.). — Nach sind E. im engern Sinne nur die dauernden Merkmale eines Dinges Studien XIII, 386; Logik 1906, S: 460 ff.). Nach positivistischen Denkern wie MACH, PETZOLDT a. besteht das Ding aus einem Komplex von Eigenschaften, ist nichts diesem; vgl. VAIHINGER, Die Philos. d. Als ob, 1911 (s. Ding); Ordnungslehre, 1912. Vgl. Attribut, Qualität, Zustand, Erscheinung, Subjektivismus, Relativis- Relation, Akzidenz. Eigentum ist, im Unterschiede vom bloßen „Besitz", die rechtliche Herr- schaft über ein Gut. Betreffs der Natur und Grundlage des E. gibt es ver- schiedene Theorien: Natürliche Eigentumstheorie, nach welcher das E. ein ist, welches die menschliche Persönlichkeit zu ihrer Menschlich- keit und Freiheit nötig hat (FICHTE, STAHL U. 2. Okkupationstheorie (E. erste Besitzergreifung und deren Vererbung); 3. (E. auf Arbeit sich stützend; LOCKE U. a.); 4. Vertragstheorie (GROTIUS, KANT U. a.); 5. Legaltheorie (E. auf das positive Recht, Gesetz stützend; HOBBES, MONTESQUIEU, KANT U. a.). Die Soziologie zeigt, daß dem Privateigentum an Waffen, Gerät, Schmuck u. auf früheren Kultur- stufen vielfach ein Gemeineigentum an bestand und besteht. Der Sozialismus fordert die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln; der Anarchismus anerkennt z. T. keinerlei Privateigen- tum. Der Ausspruch PROUDHONS: „La le ce que la 1840; ähnlich schon BRISSOT) bezieht sich wesentlich auf Eigentum an Boden. — * Vgl. A. v. Dantes Philos. des Eigentums, Archiv f. Rechts- und 1912 ; KANT, Metaphys. der Sitten I, § 1 ff.; § 8: „Etwas Äußeres als das Sein zu haben, ist nur in rechtlichen Zustande . . . möglich"; FICHTE, Der geschlossene staat, 1800; Grundlage des Naturrechts, FELIX, Entwickelungsgesch. Eigentums, ff.; DE LAVELEYE, De la 1891; deutsch (Das Ureigentum) von 1879; ENGELS, Der Ursprung der Familie Vgl. Rechtsphilosophie, Soziologie, Gerechtigkeit. Eigenwert ist der Wert (s. d.), den etwas für sich selbst hat, insbe- der Persönlichkeitswert. Vgl. LTPPS, Ethische 1899, 29; DÖRING, Philos. Güterlehre, 1888. Vgl. Sittlichkeit. Einbildung ist eine Vorstellung ohne realen Gegenstand oder eine un- begründete Meinung, eine grundlose Über s. Phantasie. produktive (reine, nach KANT eine der „subjektiven Erkenntnisquellen", welche zwischen Anschauung nnd Denken vermittelt und die Anwendung der Kategorien d.) auf den Erfahrungsinhalt ermöglicht. Sie gehört einerseits zur ander- ist sie durch die Aktivität („Spontaneität") ihrer Synthese
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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