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Handwörterbuch der Philosophie
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Hypothetische Urteile — Ich. 283 Hypothetische Urteile (Bedingungsurteüe, hypothetica, sind Urteile, deren Gegenstand die Abhängigkeit der Geltung Satzes (Nachsatz, Thesis, consequens, von der eines andern (Vordersatz, antecedens, Hypothesis, bildet: Wenn A ist (nicht ist), so ist (ist nicht) C. Außer der kausalen, kann auch eine zeitliche oder räum- liche Abhängigkeit ausgesagt werden (Wo A ist, ist C; Wann A ist, ist C; „Abhängigkeitsurteile" im Sinne). Das hypothetische U. behauptet die Notwendigkeit der Abfolge, der Geltung einer „Folge" bei Geltung eines „Grundes", aus dem sie sich ergibt. Vgl. über THEOPHRAST, und die Stoiker, welche zuerst das hyp. U. erörtern, PRANTL, Geschichte d. Logik I; ferner CHR. WOLFF, Philos. rational., § 216 ff.; KANT, Logik, § 25; die logischen Schriften von HERBART, TRENDELENBURG, UEBERWEG, HÖFLER, A. v. LECLAIR, SCHUPPE, SIGWART (vgl. Beiträge zur Lehre vom hypothet. Urteil, 1879), B. ERDMANN (Logik, 1892, I, 2. A. 1907), JERU- SALEM u. a. (s. unter „Logik"). Hypotypose Entwurf): Darstellung (vgl. SEXTUS EMPIRI- KANT versteht unter H. die „Versinn- lichung" eines Begriffs durch Unterlegung einer Anschauung (Krit. d. Urteils- kraft I, § 59). Hysteron-Proteron (voxegov das Spätere zum Früheren) ist der logische Fehler des Beweises eines Satzes durch etwas, was erst durch diesen Satz selbst zu beweisen ist; die Heranziehung eines Schwierigeren und als Beweisgrund für das Leichtere und Einfachere. J. I : Zeichen für das besonders (partikular) bejahende („asserit sed particulariter"): Einige S sind P. Ich ist der Ausdruck, mit dem das erkennende und handelnde (s. d.) sich selbst, im Unterschiede vom Nicht-Ich und anderen Subjekten, be- zeichnet. Der Charakter des Ich-Seins, die „Ichheit", ist unableitbar, ist etwas Ursprüngliches, zur Form des Bewußtseins Gehörendes. Das Ich ist zunächst der eigene (beseelte) Leib des Erkennenden, den er auf Grund seiner besondern Konstanz, der Tastempfindung beim Berühren, seiner besondern Be- wegungsfälligkeit, der Schmerzempfindung usw., von den Dingen der Umwelt (Außenwelt) unterscheidet, dann aber dasjenige, was von diesem Ich-Objekt als eigentliches Subjekt unterschieden wird, nämlich die im Wechsel der Er- lebnisse beharrende, bei aller Veränderung Inhalts formal identisch bleibende, reaktive und aktive, erlebende, denkend- wollende Einheit des Das Ich ist; „empirisches" (oder „historisches") Ich, sofern auf den stetigen Bewußtseinszusammenhang, in dem es sich stets findet, also auf die besonderen Modifikationen, welche seinen In- halt bilden, wird. Das „reine" Ich hingegen ist die Ich-Form als solche, wie sie dem Bewußtsein allgemein eigen ist in der Abstraktion für sich gedacht werden kann, als Voraussetzung alles Erkennens und Handelns; es ist also nicht als objektiver Vorstellungsinhalt gegeben, ebensowenig als ein selbständig existierendes, substantielles Wesen, aber auch nicht etwa als ein Komplex von Vorstellungen, welcher als solcher schon das Bewußtsein mit dessen
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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