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Relation. 555
gebenen Bestimmtheiten derselben sie in der Einheit der Relation zusammen-
faßt, teils schon an der Anschauung (konkret), teils erst im abstrakt-begriff-
lichen Denken. — Die Relation (Größe, Ähnlichkeit usw.) ist nicht eine be-
sondere „Vorstellung" neben anderen („Beziehungsvorstellung"), sondern eine
Bestimmtheit, welche Vorstellungen (und deren Objekte) in der Synthesis des
erhalten, besitzen. Die Herstellung und Entdeckung von
Relationen gehört zum Wesen des endlichen Denkens (s. d.), weiches den
primären Zusammenhang der Erlebnisse analysiert, um die für sich fixierten
Elemente desselben miteinander zu verknüpfen (vgl. Synthese). Von funda-
mentaler Art sind die Grundrelationen, in welchen
wir die Mannigfaltigkeit von Erfahrungsdaten einordnen. Die Relation (Be-
ziehung) als solche liegt nicht in den Dingen selbst — durch die sie aber, wenn
sie „objektiv" („real") ist, —, sondern in dem Zusammenhalten der-
als Objekte eines „Bewußtseins überhaupt" (sofern es sich nicht um rein
subjektiv gültige Relationen handelt). Die objektiven Relationen sind durch die
Gesetzlichkeit des erkennenden Bewußtseins einerseits, durch die Inhalte
desselben anderseits gefordert, sie sind allgemeingültig. Von den em-
pirisch-realen sind die Relationen zu unterscheiden,
d. h. solche, die unabhängig von der Erfahrung aus dem bloßen
von Denkobjekten erhellen (s. Gegenstandstheorie) oder die den Zusammen-
hang logischer und mathematischer Geltungen (Begriffe, Urteile) betreffen
Relationen). Es gibt also absolut gültige Urteile über Re-
lationen („apriorische Relationsurteile"). — Objektive Erkenntnis ist Bestim-
mung der Relationen der Dinge, die mit den Objekten selbst zur
welt gehören (s. Erscheinung), denen aber im „An sich" der Dinge etwas ent-
sprechen kann, ein gewisses aktiv-reaktives „Verhalten" (zunächst im „Für-
sich" des Wirklichen). Vgl. Absolut, Objekt, Naturwissenschaft, Quantität,
Kategorie, Sein.
Die R. gilt zunächst als etwas Objektives, Reales, zwischen den realen
Dingen Bestehendes und vom Erkennen Unabhängiges oder doch real Bedingtes,
Begründetes. So nach ARISTOTELES, der sie als „Kategorie" (s. d.) bestimmt
7), den Stoikern u. a. Nach PLOTIN werden die Relationen erst
im Urteil gesetzt (Ennead. VI, 1, 6). Die meisten Scholastiker nehmen ein
„fundamentum relationis" in den Dingen selbst an. So THOMAS VON AQUINO
1. II Sent. 1), welcher „relationes reales" und „rationis", ferner
„transzendentale" (wesentliche) und „prädikamentale" Relationen unterscheidet
disputat. 47, sct. 1) u. a. Nach MAYRONIS ist die R. etwas
Reales (In I sent., d. 29, q. 1). Hingegen sind nach den arabischen Mo-
die Relationen subjektiv (ideell). — Nach LEIBNIZ sind die R.
vom menschlichen Denken unabhängig, aber abhängig vom göttlichen Geiste,
durch den sie bestimmt sind (Nouv. Essais II, K. 30, § 4). Nach LOCKE sind
die R. als solche nur im vergleichenden Bewußtsein, haben aber eine „foun-
dation" (Essay concern. human understand. II, K. 12, § 7; K. 28, § 18; K. 30,
4). HUME unterscheidet zwei Klassen von Relationen zwischen den Vorstel-
lungen; die eine Ähnlichkeit, Widerstreit, Quantität und Zahl, ist
absolut gewiß und wird durch reines Denken, unabhängig von der Existenz
des Gedachten, erkannt (Treatise, I, sct. 5; vgl. Gegenstandstheorie, A priori).
Nach TETENS sind die Beziehungen und Verhältnisse, als „Verhältnisgedanken",
nur „subjektivisch", haben einen Grund in den Objekten (eine „Mitwirk-
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Buch Handwörterbuch der Philosophie"
Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften