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Handwörterbuch der Philosophie
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648 Streben. anerkennt, Enzyklop. § Rechtsphilos., hrsg. von Lasson, 1911, § 90 ff.; BINDING, Eth.2, S. ff.; 4. A. 1912: zugleich Zucht- und Er- ziehungsmittel und Sühne, Versöhnung des Rechtsbewußtseins; F. HOLLDACK, Von der Identität des dualist. Prinzips in der Strafe, 1911, u. a.). — VgL Das Wesen der S., A. MERKEL, Vergeltungsidee und Zweek- gedanke im Strafrecht, v. Der Zweckgedanke im Strafrecht, v. LISZT, LIPPS, KRAEPELIN, Vergeltungsstrafe, strafe, 1906; J. MAKAREWICZ, in die Philos. des Strafreehts, 1906; RADBRUCH, in die Rechtswissenschaft, 1910; B. STERN, Positivistische Begründ. d. philos. Strafrechts, 1905; TH. STERNBERG, Die Selektionsidee in Strafrecht u. Ethik, 1911; P. BARTH, und Unterricht2, 1908, S. 68 (pädagogische Bedeutung der S.); FOERSTER, Schuld und Sühne, X. GRETENER, Ursprung und Bedeutung der soziolog. Schule des Strafrechts, 1911. Vgl. Recht, Streben appetitus, conatus) ist ein elementares (im weitesten Sinne), ein Gerichtetsein psychischer Tätigkeit auf etwas (ein Er- strebtes, ein Ziel), ein von gefühlsmäßig und in Spannungsempfindungen sich geltend machenden Bedürfnissen (s. d.) ausgehender „Drang" nach Erreichung (bzw. nach Erhaltung oder aber Vermeidung, Entfernung) eines Zustandes. Insbesondere ist das S. der gehemmte, aber nicht beruhigte, die Hemmung ankämpfende Trieb (s. d.). Das einzelne, bestimmte S. heißt auch Strebung. Das negative, abwehrende S. heißt Widerstreben. Es gibt ein sinnliches und geistiges, theoretisches, logisches und praktisches, sittliches S. Etwas, was erst nur als Mittel zu einem Zweck erstrebt wurde, kann später um seiner selbst willen erstrebt werden (s. Heterogonie, Wert). dumpfe Strebungen gehen schon allem Erkennen und aller geistigen Entwick- voran; auch den niedersten Organismen eignet wohl schon ein Streben nach und vielleicht kann man dem Wirklichen überhaupt ein Analogon des Strebens zuschreiben (s. Panpsychismus, Voluntarismus), mag dieses auch z. Teil „mechanisiert" sein und nur in höheren Wesen zu eigent- lichem Begehren und Wollen sich entwickeln. Jedenfalls ist das S. ein Faktor der organischen Entwicklung (s. d.), ein Anpassungsfaktor (vgl. Kraft, Wille, Erhaltung). Das des S. erörtern ARISTOTELES, die Stoiker u. a. (vgl. Begehren, Wille). Die macht das Aristotelische zur „vis appetitiva", dem „Strebevermögen" (vgl. die neueren Arbeiten von HAGEMANN, Psychol.8, 1911, S. 117 S. = „alle psychische Tätigkeit, die nicht Empfindung und Denken ist"). — Ein Streben nach haben die Dinge nach CAMPANELLA, SPINOZA U. a. (s. Erhaltung). Nach LEIBNIZ haben die „Monaden" (s. d.) ein Streben, von einer Vorstellung zur andern überzugehen („tendance d'une perception Lautre", 15; vgl. CHR. WOLFF, Psychol. rational. § 480 f.: „percepturitio"). Nach hat das Ich (s. d.) ein ins Unendliche gehendes Streben (s. Objekt). HERBART betrachtet das S. als einen Zustand der Vorstellungen selbst. Die gehemmte, aus dem Bewußtsein verdrängte Vorstellung wird zu einem „Streben, vorzustellen" (Lehrb. zur Psychol., S. 29). BENEKE hingegen nimmt primäre Strebungen (die „Urvermögen") an, welche auf „Erfüllung" durch Reize gehen; das S. geht dem Vorstellen voran, indem jedes Urvermögen schon vor aller
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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