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u. derftlb. Staatsbegeb. v. 96a bis 1192. 47
II.
Zwotc Abhandlung.
Handlung.
Zunahm der Klöster, Geistlichen, und Kirchengü-Zunshmter
ter unter Qttokarn de» Markgrafen. Klöft.Gcift-
llch. Kir-
<> chengliter
^' ' nntcr den
Ottokarn.
'er »mmer den Geist des hell. Evangeliums ^ z,,^
kennt, der kann nicht zweifeln, daß das klösterli-
che Leben ursprünglich keineswegs von Christus""
selbst eingesetze: worden sey; denn obgleich unser
Kirchensiifter den Glaubigen die evangelische Räthe
««empfohlen hat, so waren doch in den zwey er-
sten Jahrhunderten keine eigentlichen Anachoreten,
Eremiten, Einsiedler, oder Mönche bekannt, son-
dern mitten in der menschlichen Gesellschaft befan-
den sich sowohl Priester, als Layen, welche sich
sreywillig zur Beobachtung der evangelischen Rä-
che, nämlich zur Ehelosigkeit, Armmh, und Selbst-
verleugnung entschlossen, ohne Moch nach einer
gewissen Regel unter einem VolWtztkn gemein-
schaftlich zu leben (inkm die Wesenheit des Mönchs-
standes bestehet) sondern sie lebten für sich, und
erfüllten jeder seinem Stande gemäß die geselligen
Pflichten. Diese pflegte m«n damal Aszeten zu
nen-
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Band 3
- Titel
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Band
- 3
- Autor
- Aquilin Julius Caesar
- Verlag
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Ort
- Graz
- Datum
- 1786
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 34.9 x 62.9 cm
- Seiten
- 544
- Kategorien
- Geschichte Chroniken