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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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DEUTSCHLANDS KONFRONTATIVER UMGANG MIT DEM KOPFTUCH DER LEHRERIN 69 frieden durch die einzelne Person bezogen sein kann. Die christlich-abend- ländische Ausnahmeklausel des § 57 Abs. 4 Satz 3 SchulG NRW erachten Walter und Ungern-Sternberg als verfassungswidrig im Hinblick auf das GG und lehnen die vom BVerwG und von Verwaltungs- und Arbeitsgerichten vorgenommene verfassungskonforme Auslegung ab (ebd.: 495), weil sie vom Anwendungskontext der Regelung des § 57 SchulG und von der darin von vornherein enthaltenen intentionalen Ungleichbehandlung der Religionen ab- sieht. Auch wenn zahlreiche juristische Expert/inn/en der dargelegten Kritik an der Rechtsprechung der deutschen Gerichte beipflichten, ist es natürlich nur eine Rechtsmeinung, der gegenteilige gegenüber stehen. So wird es sich in Zukunft vermutlich anhand weiterer Verfassungsbeschwerden und möglicher- weise einer Vorlage eines deutschen Gerichts beim EuGH zeigen, inwieweit die gemachten Erfahrungen mit den landesrechtlichen Verbotsgesetzen zu einer Wende in der normativen Beurteilung des Kopftuchkonflikts führen und ob dies dann Einfluss auf die Gesetzeslage nehmen wird. Da sich der Zweite Senat des BVerfG schon 2003 nicht konsistent auf eine liberal-pluralistische Einzelfallprüfung in Bezug auf konkrete Gefahren einigen konnte, dürfte bei einer erneuten Verfassungsbeschwerde nicht unbedingt ein anderes Ergebnis zu erwarten sein, allerdings wäre dann schon die Nicht-Annahme zur Ent- scheidung durch eine Dreier-Kammer des Zweiten Senats zu erwarten. Auch der EuGH würde es nicht leicht haben, eine konsequent individualrechtliche Abwägung im Einzelfall als generelle Konfliktlösungsstrategie vorzugeben, weil seine Entscheidung grundsätzlich alle Mitgliedstaaten bindet. Das von Walter und Ungern-Sternberg aufgezeigte ›Hintertürchen‹ für Frankreich (s.o.) erscheint nur auf den ersten Blick überzeugend, auf den zweiten wirft es viele Zweifel auf. Auch die mögliche Divergenz zwischen dem EuGH und dem EGMR gehört nicht gerade zu den erwünschten Effekten der institu- tionellen Koexistenz dieser Gerichtshöfe. Die ›Kopftuchfrage‹ bleibt also spannend! Literatur Altinordu, Ates (2004): The Meaning(s) of the Headscarf: the German Kop- ftuchstreit. Abrufbar: http://www.research.yale.edu/ccs/workshop/altinor- du_headscarf.pdf, 28.02.07. Amir-Moazami, Schirin (2007): Politisierte Religion. Der Kopftuchstreit in Deutschland und Frankreich, Bielefeld: transcript. Berghahn, Sabine (2000): Die Lehrerin mit dem Kopftuch. Oder: Wieviel weibliche Devianz vertragen Schülerinnen, Schulbürokratie und die deutsche Öffentlichkeit? In: Elfi Bettinger/Angelika Ebrecht (Hg.): Trans-
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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