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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 158 -
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STEPHIE FEHR 158 hohen Anforderungen gestellt. Wie im deutschen Recht läge der Schwerpunkt auf einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung. Jedoch gibt es im Vereinigten Königreich keine klare Systematik für deren Durchführung. Die fehlende Erklärung, wie die Interessenabwägung in den ›Religion and Belief Regulations‹ zu vollziehen ist, gilt in der juristischen Diskussion als ein Hauptnachteil des Gesetzes (Vickers 2003:193). Zudem erkennt die Lehre an, dass die Religionsfreiheit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu anderen Freiheiten mit den Rechten anderer kollidieren kann. In der Arbeits- welt bedeute dies, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Kom- promiss finden müsse, der den kollidierenden Ansprüchen der Beteiligten gerecht wird (Barmes/Ashtiany 2003: 294; McColgan 2005: 631). In Fällen, in denen mehrere Menschenrechte miteinander konkurrieren, muss ein beson- ders strenger Maßstab angelegt werden, um die jeweilige Wichtigkeit oder den jeweiligen Grad der Beeinträchtigung der in Frage stehenden Interessen festzustellen. Da ein einheitlicher Weg dafür nicht rechtlich festgeschrieben ist, geht lediglich aus einigen höchstrichterlichen Urteilen eine Pflicht zur möglichst umfassenden Interessenabwägung hervor. Dabei wurde zum Teil auch die Proportionalität (=Verhältnismäßigkeit) des Eingriffs überprüft (Knights 2007: 67 ff). Abgesehen von dieser Unklarheit dürfte in der Praxis schon eine reine Abwägung der gegenläufigen Interessen ergeben, dass die reale Verletzung der Religionsfreiheit der Lehrerin, die kein Kopftuch tragen darf, schwerer wiegend ist als eine potentielle Beeinträchtigung der Rechte der Schüler, die ein religiöses Merkmal sehen müssen. Dass sie dies in be- sonderer Weise in ihren Rechten verletzt, müsste erst einmal von denen auf- gezeigt werden, die solches behaupten. Legitimität der Landesschulgesetze post-Ludin Entsprechend dem Karlsruher Urteil zum Fall Ludin haben acht deutsche Bundesländer ihre Schulgesetze in restriktiver Weise ergänzt. § 38 des baden- württembergischen Schulgesetzes, der nach dem Urteil zügig im Jahre 2004 geändert wurde, enthält nun eine Verbotsregelung bezüglich religiöser, welt- anschaulicher oder politischer Kleidung oder Zeichen, welche die Neutralität des Staates, den Schulfrieden oder Rechte anderer gefährden könnten; dabei sind jedoch christliche und andere okzidentale Werte und Traditionen von diesem allgemeinen Verbot religiöser und anderer Bekundungen ausgenom- men. Politiker/innen und Parlamentsmehrheit in dem Bundesland wollten dies als Ausnahme vom Verbot religiöser Kleidung für christliche oder jüdische Lehrkräfte z.B. im Nonnenhabit oder mit Kippa verstehen (siehe auch Hen- for the protection of public order, health or morals, or for the protection of the rights and freedoms of others«.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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