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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 180 -
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ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE 180 andere Wirkungen von ihr aus. Das ist eine Folge ihres Charakters als all- gemeines Freiheitsrecht: sie gilt für jedermann, für alle Religionsgemein- schaften und Bekenntnisse, und sie gilt für alle in gleicher Weise, kennt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Bekenntnisse. Jeder soll aus seinen religiös-bekenntnismäßigen Wurzeln leben können, nicht von ihnen abgeschnitten werden in Richtung auf eine inhalt- und gesichtslose Neu- tralität. Lösen sich geschlossene Religionsgebiete auf, durch Binnen- wanderung oder – wie nach dem 2. Weltkrieg – durch bewusste konfessio- nelle Vermischung bei der Ansiedlung der Vertriebenen, spiegelt sich die Pluralität in der Gesellschaft in neuer Vielfalt bei der Ausübung der Bekennt- nisfreiheit. Bislang vertraute Einheitlichkeit und relative Geschlossenheit pluralisiert sich, es tritt Neues und Fremdes auf, was zuweilen als Infra- gestellung oder gar Bedrohung des Bisherigen empfunden wird. Besonders deutlich tritt dies heute im Hinblick auf die islamische Glau- bensgemeinschaft und ihre Anhänger hervor. Hier besteht eine Fremdheit besonderer Art, die nicht vergleichbar ist mit der früheren Distanz und ver- einzelt auch Feindseligkeit zwischen den christlichen Bekenntnissen, die heute einem offenen Miteinander in gegenseitigem Respekt gewichen ist. Gleichwohl haben die etwa 3,5 Millionen Muslime in Deutschland das glei- che Recht auf Bekenntnisfreiheit wie die Christen und andere. Sie sind bei uns aufgenommen und leben hier nicht ohne, sondern mit ihren menschen- rechtlichen Kleidern. Ihr Recht auf Gebetsräume, d. h. Moscheen und Mina- rette, auf Gebetsrufe des Imam, ist grundsätzlich kein geringeres als das der Christen auf Kirchen und Glockengeläut; über Dezibel und Rücksichtnahme auf die Nachtruhe muss man sich im einen wie im anderen Fall verständigen. Dass dadurch evtl. Ortsbild und Lebensgewohnheiten verändert werden, ist kein Argument dagegen; die Bekenntnisfreiheit als Menschenrecht steht nicht unter dem Vorbehalt hergebrachter Kultur, auch wenn manch einer vielleicht wünschte, es wäre so. 3. Schranken der Bekenntnisfreiheit und ihrVerhältniszurallgemeinenRechtsordnung Kein Recht ist grenzenlos, auch ein als Menschenrecht gewährleistetes Freiheitsrecht nicht. Es muss im Zusammenleben der Menschen mit der glei- chen Freiheit der anderen zusammen bestehen, darf diese Freiheit nicht aufheben und ebenso wenig sonstige grundlegende Rechte anderer, wie etwa das Recht auf Leben, Gesundheit, Eigentum, freie Berufswahl. Das ist unbe- stritten. Die Bekenntnisfreiheit dispensiert darüber hinaus auch nicht von der Beachtung der geltenden Gesetze, sie hat ihren Raum und entfaltet sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung. An dieser Stelle tut sich freilich ein Problem auf. Es ist ein allgemeines Problem, es entsteht nicht erst in einer
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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