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ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ
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Die Anhörungen, die die Landtage vor Erlass der genannten Gesetze
durchgeführt haben, zeichnen dasselbe gespaltene Bild unter den beteiligten
Wissenschaftlern und Repräsentanten der christlichen und der moslemischen
Religion.
Beide Kirchen haben sich zur Kopftuchfrage geäußert – die katholische
Kirche zurückhaltend, die evangelische überwiegend eine kritische Position
beziehend. In der Praxis verfährt die evangelische Kirche uneinheitlich: Die
Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat, ohne kirchengesetzliche Grundlage, das
Tragen von Kopftüchern muslimischer Erzieherinnen in kirchlichen Kinder-
gärten verboten; die braunschweigische Schwesterkirche erlaubt die Kopftü-
cher. Die katholische Kirche scheint überwiegend an dem Tragen von Kopf-
tüchern in katholischen Kindergärten keinen grundsätzlichen Anstoß zu neh-
men, sondern ihrer Entscheidung das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs
zu Grunde zu legen.
Das juristische Diskursfeld ist erweitert worden durch eine Untersuchung
von Christian Walter und Antje von Ungern-Sternberg (2008a) über die Frage
der Haltbarkeit der landesrechtlichen Kopftuchverbote gegenüber dem Anti-
diskriminierungsrecht der Europäischen Union (EU). Im Ergebnis legen sie
den Fachgerichten nahe, die von ihnen verneinte Frage dem Europäischen Ge-
richtshof (EuGH) nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen. Eine weitere Unter-
suchung der Verfasser hat die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des nord-
rhein-westfälischen Kopftuchverbots zum Gegenstand (Walter/Ungern-Stein-
berg 2008b). Drei in jüngerer und jüngster Zeit veröffentlichte Dissertationen
behandeln das Kopftuchverbot (Lanzerath 2003; Ungern-Sternberg 2008;
Wiese 2008). Schließlich hat auch die ›Vereinigung der Deutschen Staats-
rechtslehrer e.V.‹ auf ihrer Tagung im Herbst 2008 das Thema »Religiöse
Freiheit als Gefahr?« (Referentin und Referent: Ute Sacksofsky und Chris-
toph Möllers) erörtert.2
Überraschend in dem mit diesen Hinweisen nur andeutungsweise
beschriebenen Diskursfeld ist, dass »Der Nationale Integrationsplan« der
Bundesregierung (2007),3 trotz einer begrüßenswert breit angelegten Abar-
beitung der einzelnen Probleme, das Kopftuchthema ausspart. Offenbar gibt
es selbst für eine Problemdarstellung auf nationaler Ebene verinnerlichte
Kompetenzschranken, die nicht einmal die Anzeige eines der gewichtigsten
Themen der Integrationspolitik zulassen (hierzu unten unter 6.).
Unter anderem auch von den Kirchen gefördert ist die religionssoziolo-
gische Publikation von Andreas Feige und Carsten Gennerich »Lebensorien-
tierungen Jugendlicher (Alltagsethik, Moral und Religion in der Wahrneh-
2 Mit der Publikation des Tagungsbandes ist Anfang 2009 zu rechnen.
3 Siehe »Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege – neue Chancen«, abrufbar:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2007/07/Anlage/2007-10-
18-nationaler-integrationsplan, property=publicationFile.pdf, 05.12.2008.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik