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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ 202 bis zum Ende jener Entscheidung. Anders lässt sich seine Rolle nach Art. 7 Abs. 1 GG auch nicht beschreiben, wenn es um seine Verantwortung und Autorität in Schulfragen dort geht, wo divergierende Grundrechte geltend gemacht werden. Anders im ›Kopftuchurteil‹. Die Aussage über die eigenständige Rolle des Staates verliert sich geradezu in den »Grundsätzen […] für die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang Lehrern unter Beschränkung ihres indivi- duellen Grundrechts der Glaubensfreiheit für ihr Auftreten […] in der Schule Pflichten […] auferlegt werden dürfen« (S. 303 f). Es wird deutlich, was Neutralität im Sinne des Senatsurteils heißt: Es geht um die Frage, ob nicht die Lehrerin um des Schulfriedens willen ihr Kopftuch ablegen sollte. Aus der die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernden Haltung, als Maßstab zitiert, wäre die Pflicht des Staates zur Balance abzuleiten ge- wesen. Dieser Aufgabe entsagt das Urteil, wenn es um die Respektierung der negativen Religionsfreiheit von Eltern und Schülern bzw. Schülerinnen geht (zu dieser Grundrechtsthematik selbst unten unter 4.a).18 Unmittelbar nach der Darlegung der genannten Grundsätze heißt es, das zuvor Gesagte an den Rand schiebend: »Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge in Schule und Unterricht durch Lehrkräfte kann den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen. Es eröffnet zumindest die Möglichkeit einer Beeinflussung der Schulkinder sowie Konflikten mit Eltern, die zu einer Störung des Schulfriedens führen und die Erfüllung des Erziehungsauftrages der Schule nicht gewährleisten können« (S. 303). Dies ist das Aus für die Rolle des neutralen Staates – dort (S. 302) definiert durch die Aufgabe des Suchens eines für alle zumutbaren Kompromisses (wie zitiert) – und die Inthronisierung des Schulfriedens als einer alles entschei- denden Instanz, ausgestattet mit dem Zepter der Festellung bloßer Möglich- keiten einer Beeinflussung der Schüler. Die oben dargestellte Polarität von Lehramtsbewerberinnen hier und Staat, Eltern und Schülern dort lässt sich nicht deutlicher beschreiben. In dem vom Senat gleichfalls mehrfach heran- gezogenen Beschluss des Ersten Senats zum Schulgebet,19 dem eine nicht minder harte Konfrontation, noch dazu verstärkt durch die Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts zu Grunde lag (siehe auch »Informationen über wichtige Entscheidungen des BVerfG mit religiösem Bezug« im Anhang 18 Eine eingehende Kritik unter dem Gesichtspunkt des Schulfriedens unter Einbe- ziehung verschiedener Typen erlassener Landesgesetze bei Anger 2005: 52. 19 BVerfG v. 16.10.1979, BVerfGE 52, 223, 251 unter Anführung vorgängiger Rechtsprechung des BVerfG.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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