Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 218 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 218 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bild der Seite - 218 -

Bild der Seite - 218 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Text der Seite - 218 -

ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ 218 Abs. 2 GG und dem Neutralitätsgebot im Bereich des Schulwesens wird noch übertroffen durch die Gesetzesbegründung zu § 33 Abs. 2 Satz 2: Nach ihm ist das Tragen des Kopftuchs unzulässig, »weil zumindest ein Teil seiner Befürworter mit ihm sowohl eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie, […] als auch eine fundamentalistische, kämpferische Stel- lungnahme für ein theokratisches Staatswesen […] verbindet«. Mithin sind also nicht die Trägerinnen des Kopftuchs der unmittelbare Stein des An- stoßes, sondern eine andere mit ihnen nicht zu identifizierende Gruppe von Befürwortern des Kopftuchs (siehe hierzu ausführlich Walter/Ungern-Stern- berg 2008a: 884 zur gleichlautenden Bestimmung des § 57 Abs. 4 SchulG NRW; kritisch auch Anger 2005: 62 ff). Dieses Gesetz ist der Niederschlag maximaler legislatorischer Distanz zu dem verfassungsrechtlichen Gehalt von Art. 33 Abs. 2 GG. b) Die grundrechtliche Problematik spitzt sich zu, wenn Art. 33 Abs. 3 GG mit dem Verbot der Benachteiligung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einem Bekenntnis den Maßstab bildet. Wie in Art. 33 Abs. 2 GG hat auch diese Vor- schrift grundrechtlichen Charakter und erfordert daher zwingend die Indivi- dualprüfung (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG). Das ist mehr – und etwas anderes – als die hierzu geäußerte Auffassung im ›Kopftuchurteil‹, es komme insoweit lediglich auf die »strengen Rechtfertigungsanforderungen, die für die Ein- schränkungen der vorbehaltlos gewährleisteten Glaubensfreiheit gelten« (S. 298) an. Denn diese Wendung schließt die generelle Vorauswirkung nicht aus. Indessen ergibt sich gerade aus der Spezialität einer religionsorientierten Negativvoraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Dienst eine Auf- frischung der Bedeutung dieser Vorschrift, deren verfassungsrechtliche Be- deutung eigentlich gleichsam hinter ihr lag. Sie hat denn auch in den Kom- mentaren mit Recht kaum einen eigenen Akzent erhalten. Ihre Bedeutung gewinnt sie auch jetzt nicht im Blick auf das religiöse Bekenntnis zum Islam sondern aus der für eine Gruppe von Frauen bestimmenden Inpflichtnahme des zum Tragen des Kopftuchs durch den islamischen Glauben. Mit dieser Bestimmung ist der generelle Ausschluss von Kopftuchträgerinnen vom Lehr- amt an den Schulen, von Erzieherinnen oder gar vom Staatsdienst generell nicht vereinbar. Was hier unter a) zu Art. 33 Abs. 2 GG ausgeführt worden ist, gilt in gleicher Weise in Ansehung des Art. 33 Abs. 3 GG. c) Auf weitere landesgesetzliche Bestimmungen kann hier aus Raumgründen nicht eingegangen werden. Sie dürften bei näherem Zusehen verwandten ver- fassungsrechtlichen Einwendungen unterliegen. d) Das GG geht von der kontinental-europäischen Gewaltenteilung aus; es bezeichnet in Art. 20 Abs. 2 GG gleichberechtigt nebeneinander »besondere
zurück zum  Buch Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz"
Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Der Stoff, aus dem Konflikte sind