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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 239 -
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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹? 239 Folge. Nur durch die Aufgabe des Rollenmodells könne der an Geschlecht anknüpfenden Diskriminierung begegnet werden. Dagegen arbeite das BVerfG mit einem männlichen Maßstab und schließe Menschen aus, die nicht ohne Weiteres in die dichotomisch fixierte Struktur ›Mann-Frau‹ einzuordnen seien. Ebenso kritisiert Baer auch Sacksofskys Interpretation des Art. 3 Abs. 2 GG als Dominierungsverbot – auch dieses konzentriere sich auf Rollenzuweisungen. Schließlich lehnt sie Slupiks Verständnis von Art. 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG als Gebot des Rollentauschs ab, weil sich Geschlechtsrollen nicht von ›Geschlecht‹ trennen ließen. ›Nicht sexuell diskriminiert zu werden‹, könne z.B. nicht gewählt werden. Die Aufgabe des Rollenbegriffs ist aber – so die These dieses Beitrags – für die Vermittlung von Gleichberechtigung in der Schule zu weit gehend. Dies gilt auch, da das Erziehungsziel ›Geschlechtergleichberechtigung‹ als Schranke der Religionsfreiheit der Lehrerin einschränkend auszulegen ist. Die Schule muss, um Voraussetzungen für faktische Gleichstellung zu schaffen, versuchen, die Schüler und Schülerinnen so zu erziehen, dass sie sich nicht dem jeweils anderen Geschlecht unterordnen, sondern gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen. Da Frauen gegenwärtig das benachteiligte Geschlecht sind (Sacksofsky 1996: 401), muss der Staat vor allem Anstrengungen un- ternehmen, um die Nachteile von Mädchen in der Schule zu erkennen und zu beheben (Berghahn 2000: 217). Um die Mädchen und Jungen so zu erziehen, dass sie die Chancen der faktischen Gleichstellung wahrnehmen können, darf die Schule ihnen keine Festlegung auf bestimmte gesellschaftliche Rollen (Frau = Hausfrau und Mutter, Mann = Ernährer) nahelegen. Die Schule darf bei der Vermittlung der Gleichberechtigung aber an dem Begriff der ›Ge- schlechterrollen‹ festhalten. Denn es ist anzunehmen, dass für viele Schüler und Schülerinnen die gesellschaftliche Aufteilung in die sozialen Kategorien ›Mann‹ und ›Frau‹ selbstverständlich ist. Ein Konzept der Gleichberechti- gung, welches das Aufgeben der Geschlechterrollen intendiert, ist für viele Schulkinder demgegenüber vermutlich avantgardistisch. Die Schule wird Gleichberechtigung umso besser lehren können, je mehr sie an die Lebens- wirklichkeit von Schülern und Schülerinnen und deren Wissenshorizont an- knüpft. Allerdings legen die Untersuchungen und Thesen von Wissenschaft- lerinnen wie Baer oder Lorber nahe, dass die Einteilung in Geschlechterrollen immer die Gefahr birgt, dass ein (soziales) Geschlecht dem anderen unterge- ordnet wird. Die Schule sollte deshalb zumindest thematisieren, dass eine Ge- sellschaft ohne die Kategorie ›Geschlecht‹ denkbar ist und möglicherweise nur in einer solchen Gesellschaft Gleichberechtigung von Menschen herge- stellt werden kann. Zumindest die weiterführende Schule sollte aufzeigen, dass nicht alle Menschen biologisch oder sozial klar in die Kategorien ›Mann‹ und ›Frau‹ eingeteilt werden können, dass es vielmehr sowohl unterschied- liche ›Weiblichkeiten‹ und ›Männlichkeiten‹ als auch Transsexuelle und
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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