Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 282 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 282 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bild der Seite - 282 -

Bild der Seite - 282 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Text der Seite - 282 -

UTE SACKSOFSKY 282 ›Landesanwaltschaft‹ eingerichtet. Die ›Landesanwaltschaft‹ wird vom Land- tag gewählt. Sie ist nach § 10 Abs. 7 des ›Gesetz[es] über den Staatsgerichts- hof‹ (StGHG) weisungsunabhängig, vertritt also nicht die Position der Lan- desregierung. In Art. 130 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Verfassung wird die ›Landesanwaltschaft‹ als »öffentlicher Kläger« bezeichnet. Sie kann sich an laufenden Verfahren beteiligen und eigene Anträge stellen (§ 21 StGHG), sie kann aber auch eigene Verfahren, insbesondere abstrakte Normenkontrollen, einleiten. Einen solchen Antrag, das ›Neutralitätsgesetz‹ für verfassungswi- drig zu erklären, stellte ich als Landesanwältin am 28.04.2005. Der StGH er- klärte das Gesetz für verfassungskonform, die Entscheidung fiel aber mit der knappsten denkbaren Mehrheit von sechs zu fünf Richterstimmen. Die un- terlegenen Richter legten ihre Position in drei abweichenden Meinungen dar.29 Die Entscheidung des StGH umfasst insgesamt sechzig Seiten, wovon etwa fünfzehn auf die abweichenden Meinungen entfallen. Eine Auseinanderset- zung mit der Entscheidung muss sich daher auf einige Kernpunkte be- schränken. Nicht-Entscheidung der ›Kopftuchfrage‹ Das Gericht ließ die im Zentrum des Interesses stehende Frage, ob das Tragen eines Kopftuchs vom Verbot der Vorschriften erfasst werde, ausdrücklich of- fen. Da es sich im konkreten Verfahren um eine abstrakte Normenkontrolle handele und die zur Prüfung gestellten Vorschriften nicht ausdrücklich das Kopftuch zum Gegenstand hätten, bedürfe dies keiner Entscheidung. Die kon- krete Auslegung des einfachen Rechts sei zuvörderst Aufgabe der Behörden und Fachgerichte; dies gelte selbst dann, wenn der Gesetzgeber das Kopftuch zum Anlass seiner Regelung genommen habe.30 Dieser Teil der Entscheidung ist geradezu verblüffend. Zwar ist das Kopf- tuch im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, doch ist von der gesamten Ziel- richtung des Gesetzes her klar, dass es um ein Verbot des Kopftuchs ging. Zudem greift eine Regelung, die es Lehrerinnen nicht erlaubt, ein Kopftuch zu tragen, in erheblichem Maße in die Glaubensfreiheit ein. Nach der ›We- sentlichkeitstheorie‹ müssen solche gravierenden Entscheidungen vom Ge- setzgeber getroffen werden.31 Folgt man der Argumentation der Gerichts- mehrheit, hat der hessische Gesetzgeber eine solche Regelung gerade nicht getroffen und damit gegen die ›Wesentlichkeitstheorie‹ verstoßen. Wie das 29 Abw. Meinung der Richter Harald Klein, Georg D. Falk, Paul Leo Giani, Rupert von Plottnitz und Klaus Lange, NVwZ 2008, 199, 206 und 208 f. 30 Hessischer StGH, NVwZ 2008, 199, 200. Insoweit schloss sich die Gerichts- mehrheit der Argumentation des Bayerischen VerfGH an, das sich in dieser Fra- ge ebenfalls bedeckt hielt; siehe Bayerischer VerfGH, NVwZ 2008, 420, 420. 31 So auch für Art. 4 GG; BVerfGE 108, 282, 312.
zurück zum  Buch Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz"
Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Der Stoff, aus dem Konflikte sind